Die Stadt Recklinghausen ist Eigentümerin von einigen Flächen, die unter der Bezeichnung Grabeland geführt werden. Diese Grabeländer dienen dem jeweiligen Pächter der Ausübung der gärtnerischen Bewirtschaftung. Die Verpachtung dieser Flächen und die Betreuung der Pächter liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Liegenschaften.