Die räumliche Planung in der Bundesrepublik vollzieht sich anhand hierarchisch angeordneter Pläne und Programme der jeweiligen Planungsebenen. So gibt auf Bundesebene das Raumordnungsgesetz (ROG) den Rahmen für die Planung vor. Die Landesplanung konkretisiert diese Vorgaben durch die Landesentwicklungspläne, die wiederum auf Bezirksebene durch die Regionalpläne weiter differenziert werden. Der Regionalplan legt auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes (LPlG) "die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Regierungsbezirke und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet“ fest.
Darüber hinaus ist er die Grundlage für die Anpassung der Bauleitpläne der Gemeinden an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (§ 34 Landesplanungsgesetz und § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch). Die Regionalpläne für den Regierungsbezirk Münster sind in räumliche Teilabschnitte untergliedert. Recklinghausen liegt im Bereich des Teilabschnittes „Emscher-Lippe“ (wirksam seit 12.11.2004). Er umfasst die beiden kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen sowie den Kreis Recklinghausen mit seinen zehn kreisangehörigen Städten. Der Plan enthält, im Maßstab 1:50.000, Vorgaben für Siedlungs- und Freiraumnutzungen sowie für die regional bedeutsame Verkehrsinfrastruktur.