Anwärter*in für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des bautechnischen Dienstes
Dieser Ausbildungsberuf wird für das Jahr 2025 nicht angeboten.
Einstellungsvoraussetzungen
• Abschluss eines Bachelorstudiums an einer (Fach-)Hochschule in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mit der Vertiefung Hochbau/konstruktiver Ingenieurbau
• Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
• Es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 des Landesbeamtengesetzes für das Land NRW.
• Gesundheitliche Eignung (Nach dem erfolgreich bestandenen Auswahlverfahren erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung.)
Ausbildungsdauer/-beginn
Der Vorbereitungsdienst beginnt am 1. Mai und dauert 14 Monate. Die Einstellung erfolgt zunächst als Beamt*in auf Widerruf. Nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes sowie nach erfolgreicher Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im gehobenen Dienst (Stadtbauoberinspektor*in) vorgesehen.
Praxis
Der praktische Einsatz erfolgt überwiegend im Fachbereich Bauordnung. Dort gehören in der Bauaufsicht unter anderem die Prüfung eingereichter Bauanträge und die Beratung von Bauherr*innen sowie Architekt*innen zu Ihren Aufgaben. Auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben entscheiden Sie, welches Genehmigungsverfahren bei einem Bauantrag anzuwenden ist und ob eine Genehmigung erteilt werden kann. Im Außendienst überwachen Sie anhand von Stichproben, ob sich Bauherr*innen an die erteilten Genehmigungen und andere Vorschriften halten.
Außerdem erhalten Sie durch Hospitationen in anderen Fachbereichen Einblicke in verschiedene Aufgabengebiete der Stadtverwaltung (zum Beispiel vorbeugender Brandschutz, Denkmalschutz, Stadtplanung).
Theorie
Die theoretische Ausbildung findet im Rahmen eines Einführungs- und Abschlusslehrgangs am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung in Düsseldorf oder Hagen statt.
Bezüge/Verdienst
Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich 1.405,68 Euro brutto. In Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen kommen ggf. ein Familienzuschlag in Höhe von 154,54 Euro für Verheiratete und ggfls. kinderbezogene Familienzuschläge hinzu.
Frau Sybille Middelmann (Ausbildungsleiterin)
Tel. 02361/50-1304
E-Mail: sybille.middelmann(at)recklinghausen.de
bei fachlichen Fragen:
Frau Susanne Lüssem (Fachbereichsleiterin Bauordnung)
Tel. 02361/ 50-2510
E-Mail: susanne.luessem(at)recklinghausen.de