Einstellungsvoraussetzungen
- uneingeschränkte Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine andere gleichwertige Qualifikation/ Eignung nach BBHZVO
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
- Es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 des Landesbeamtengesetzes für das Land NRW.
- gesundheitliche Eignung (Nach dem erfolgreich bestandenen Auswahlverfahren erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung.)
- Der Studiengang ist in erster Linie für Studierende mit Behinderung, Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen konzipiert, steht jedoch auch allen anderen Interessierten offen.
Ausbildungsdauer- 4 Jahre
- Studienbeginn zum 1. September
PraxisEs handelt sich um ein duales Studium für die Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst) und gliedert sich in fachpraktische Abschnitte in verschiedenen Fachbereichen und die fachtheoretischen Abschnitte an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW am Studienort Dortmund. Geschulte Ausbilder*innen unterstützen Dich dabei in den unterschiedlichen Bereichen. Die wöchentliche Arbeitszeit im Praxiseinsatz beträgt 30 Stunden. Du wirst zu Beginn der Ausbildung zum*zur "Stadtinspektoranwärter*in" im Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt.
Theorie
Das Studium wird an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW am Studienort Dortmund absolviert.
Die Studienschwerpunkte liegen für den Bachelor of Laws im Bereich Rechtswissenschaften unter anderem in den Gebieten Verwaltungsrecht, Privatrecht, Staats- und Europarecht, Kommunalrecht sowie im Bereich Wirtschaftswissenschaften mit den Gebieten Volkswirtschaftslehre, öffentliche Betriebswirtschaftslehre, öffentliche Finanzwirtschaft und Informations- und Kommunikationstechnik.
Die Lehrveranstaltungen finden grundsätzlich insgesamt an 3 Tagen (in der Regel 2 Tage in Präsenz, 1 Tag online) in der Woche in den Zeiten zwischen 8.45 Uhr bzw. 9.45 Uhr und 15.00 Uhr statt. Ausnahmsweise können die Lehrveranstaltungen im ersten und im vierten Semester auf 4 Tage verteilt werden. Ein Tag in der Woche ist lehrveranstaltungsfrei. Vor jeder Prüfungsphase findet eine Online-Woche statt, in der ein vollständiger Wechsel von der Präsenz- in die Online-Lehre stattfindet. Dadurch soll eine optimale Prüfungs-vorbereitung gewährleistet werden.
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