Aktuelles Recklinghausen

Titel
Verfügungsfonds unterstützt bürgerschaftliches Engagement in Recklinghausen-Süd
Bild
Die Persiluhr auf dem Neumarkt in Recklinghausen Süd. Foto: Stadt RE
Einleitung
Bürger*innen tragen ihre Stadt – auch in Recklinghausen Süd. Um dieses Engagement zu stärken, stellt die Stadt Recklinghausen jährlich einen Verfügungsfonds für bürgergetragene Projekte zur Verfügung.
Haupttext


Bereits seit September 2021 gibt es im Recklinghäuser Süden das Stadtteilmanagement, betrieben vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Recklinghausen e.V., das sich aktiv für die Belange der Süder*innen einsetzt und diese unterstützt. Neben der anteiligen Finanzierung des Gesamtprojekts durch die Stadt und die Stiftung „Dein Zuhause hilft“ der LEG, ist der Fonds nun ein weiterer Baustein zur Belebung des Stadtteils.

Der Fonds verfügt jährlich über ein Volumen von 10.000 Euro. In diesem Jahr werden die Gelder zum zweiten Mal ausgeschüttet. Projekte, die mithilfe des Fonds im vergangenen Jahr umgesetzt werden konnten, waren zum Beispiel die Einrichtung eines Jugendcafés oder die Durchführung eines interkulturellen Herbstfestes.

„Der Ortsteil liegt schon lange in unserem Fokus“, betont Bürgermeister Christoph Tesche. „Wir haben dort schon viele Dinge auf den Weg gebracht – nicht zuletzt auch die Etablierung eines Stadtteilmanagements. Unser Ziel ist es nun, vorhandene Strukturen zu fördern, indem wir den Menschen vor Ort die Mittel an die Hand geben, um ihre Projekte zu verfolgen. Ich bin mir sicher, dies wird sich nicht nur für Süd allein auszahlen, sondern über die Stadtteilgrenzen hinweg Spuren hinterlassen.“

Sozialdezernent Dr. Sebastian Sanders ergänzt: „Wir haben ein ganz klares Ziel vor Augen – und zwar, die Anwohnerinnen und Anwohner bei anstehenden Veränderungsprozessen in ihrem Stadtteil aktiv einzubinden. Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, die Vernetzung sowie die Kommunikation und das Engagement in Süd zu fördern. Die Identifikation mit dem eigenen Stadtteil, die Hilfe zur Selbsthilfe, die Bürgerbeteiligung und das Stadtteil-Image profitieren davon gleichermaßen.“

Wichtig hervorzuheben ist, dass die Fördermittel bestehende Förderungen von Projekten nicht ersetzen sollen, sondern vielmehr helfen, neue und zusätzliche Ideen in die Tat umzusetzen.

Sowohl Privatpersonen als auch Institutionen haben die Möglichkeit, Projektanträge zu stellen. Der Verfügungsfonds dient der Unterstützung von vorhandenem und der Aktivierung von zusätzlichem bürgerschaftlichen Engagement innerhalb des Stadtteils durch das Stadtteilmanagement. Einsendeschluss für alle Anträge ist Freitag, 1. März 2024.

Die Antragsvordrucke werden von Stadtteilmanagerin Sybille Averdung, Tel.: 02361/6581831 und Miriam Fröhlich, Abteilungsleiterin Soziales, Tel.: 02361/50-2057 verschickt.

Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft eine Jury. Diese setzt sich aus Miriam Fröhlich, Birgit Sinhuber-Schotte, Abteilungsleiterin Stadtentwicklungsplanung, Sybille Averdung und Ayse Batirlik sowie Hans Knoblauch, den Vertreter*innen des Ausschusses für soziale Gerechtigkeit und Demografie, zusammen.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Fördermaßnahme muss mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

Die Maßnahme

  • geht auf eine bürgerschaftliche Initiative zurück;
  • fördert vorhandenes oder aktiviert zusätzliches bürgerschaftliches Engagement;
  • fördert die Kommunikation und das gesellschaftliche Miteinander (insbesondere stabile Nachbarschaften und nachbarschaftliche Beziehungen);
  • erreicht einen großen Teil der Bevölkerung im Stadtteil;
  • erreicht besonders benachteiligte Gruppen;
  • hat eine positive Wirkung auf das gesamte Programmgebiet;
  • fördert die Integration und/oder das interkulturelle Zusammenleben;
  • fördert die lokale Ökonomie;
  • verbessert das Wohnumfeld oder dient der Gestaltung des öffentlichen Raums;
  • eröffnet neue Spielräume oder stärkt die Freizeit- und Aufenthaltsfunktion;
  • steigert die Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Stadtteil und ihre Verantwortung für den Stadtteil;
  • führt zu einer Imageverbesserung des Stadtteils;
  • trägt zur Etablierung und Verstetigung selbsttragender und selbstorganisierter Strukturen vor Ort bei;
  • hat eine nachhaltige Wirkung oder stärkt das Verständnis und die Einbindung der Anwohner*innen in den Prozess der Stadterneuerung

Nicht förderfähig sind außerdem Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden, mit denen bereits vor der Antragsstellung bzw. vor dem Förderentscheid begonnen worden ist und solche, die rein investiv sind. Darüber hinaus können laufende Personalkosten, laufende Betriebs- und Sachkosten und jegliche Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, nicht gefördert werden.

Datum
12.01.2024


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