Davon sind allerdings nur etwa 44 Prozent auch wirklich gesammelt worden. Grund dafür sind vor allem die als zu kompliziert oder unverständlich empfundenen Rückgabemöglichkeiten. Für Aufklärung sorgen nun die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR), die auf ihrer Homepage unter Abfallberater (zbh-ksr.de) alles Wichtige zur richtigen Entsorgung, Abfalltrennung und Müllvermeidung zusammengefasst haben.
Aktuelle Zahlen einer repräsentativen Umfrage des Plan E-Trendbarometers belegen, dass sich die Bevölkerung mehr Entsorgungsmöglichkeiten für ausgediente Elektrogeräte in der näheren Umgebung wünscht. Um die Menge zu steigern, erweitert die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die bereits für Händler*innen von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten, auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler*innen.
Wer also das alte Handy oder den kaputten Toaster abgeben möchte, kann das seit dem 1. Juli auch im Supermarkt tun. Lebensmittelgeschäfte und Discounter ab einer Verkaufsgröße von 800 Quadratmetern sind dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte anzunehmen. Die Bedingung: Sie müssen dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektroware vertreiben. Da Aldi, Rewe, Edeka und Co. mitunter Produkte wie Wasserkocher oder Staubsauger anbieten, trifft das auf viele große Supermarktketten zu. Eine wichtige Rolle spielt dabei nur die Größe des Geräts. Entscheidend ist die Kantenlänge von 25 Zentimetern. Ist das Gerät kleiner – beispielsweise Handy, Rasierer oder Eierkocher –, muss der Supermarkt es kostenlos entgegennehmen. Und zwar auch unabhängig davon, ob Kund*innen gleichzeitig ein neues Elektrogerät kaufen.
Bei einem Neukauf von größeren Elektrogeräten wie Staubsaugern oder Kühlschränken, können ähnliche Altgeräte stets kostenlos zurückgegeben werden.
Bei Fragen und Unklarheiten berät die Abfallberatung der KSR unter den Telefonnummern 02361/50-2865, 50-2979 und 50-2857.