Das ist der Startschuss für die Recklinghäuser*innen aktiv zu werden und gezielt gegen Schnee- und Eisglätte vorzugehen.
Eine Gemeinschaftsaufgabe, denn alle Einwohner*innen sind zur Winterwartung auf öffentlichen Gehwegen verpflichtet – im Interesse ihrer eigenen und der Sicherheit aller Bürger*innen. Dazu gehört, den Schnee wegzuräumen und gegen Eis mit abstumpfenden Streumitteln vorzugehen.
Hauseigentümer*innen oder per Hausordnung verpflichtete Mieter*innen müssen die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege in einer Breite von mindestens 1,5 Meter räumen und bestreuen. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten, Zu- und Verbindungswegen sowie Wege vor Geschäftslokalen sind von Eis und Schnee freizuhalten.
An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel müssen die Gehwege so freigeräumt werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand zu lagern. Dadurch darf der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert werden. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.
Gestreut und geräumt werden muss vor und, falls erforderlich, während der Hauptverkehrszeit. Diese geht an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Samstagen von 8 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 19 Uhr.
Die Bestimmungen sollen helfen, Unfälle bei Schnee und Eis zu vermeiden. Bei Verstößen gegen die Regelungen können unter Umständen Geldbußen festgesetzt werden.
Als besonderen Service hat die Verwaltung auf www.recklinghausen.de/winterdienst alle wichtigen Informationen rund um das Thema zusammengestellt, etwa hilfreiche Tipps zu Streumitteln und Streuzeiten. So können viele Fragen mit wenigen Klicks beantwortet werden. Zusätzlich gibt es dort weiterführende Informationen wie die Straßenreinigungssatzung und aktuelle Pressemitteilungen.