Wohnungsaufsicht | Stadt Recklinghausen

Wohnungsaufsicht

Eigentümer sind verpflichtet, Wohnraum zu erhalten und zu pflegen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann die Stadt Recklinghausen im Rahmen der Wohnungsaufsicht zur Beseitigung von Missständen auffordern.

Dahinter steht das Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Es dient dem Schutz der Mieter vor Missständen und unzumutbaren Wohnverhältnissen sowie der Erhaltung und Pflege des Wohnungsbestandes.

Die Wohnungsaufsicht greift in der Regel nur ein, wenn der Mieter zuvor dem Eigentümer im Rahmen seiner mietrechtlichen Mitteilungspflicht den Mangel angezeigt und ihm eine ausreichende Frist zur Mängelbeseitigung eingeräumt hat.

Weiterhin ist ein Eingriff nur möglich, wenn technische, bauliche oder hygienische Mindestanforderungen durch den Vermieter nicht eigehalten wurden.
Die Wohnungsaufsicht erstellt weder Gutachten, noch führt sie Schadstoffmessungen durch. Die Überprüfung erfolgt durch Inaugenscheinnahme und ggf. durch Feuchte-Raumluft- und Temperaturmessungen.


Was genau sind Missstände?
Ein Missstand kann zum Beispiel vorliegen bei

  • unzureichender natürlicher Belichtung und Belüftung
  • fehlendem Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit
  • fehlendem oder defektem Anschluss von Energie-, Wasserversorgung und Entwässerung
  • fehlender oder defekter Feuerstätte oder Heizungsanlage
  • fehlenden Anschlüssen für eine Kochküche oder Kochnische
  • fehlenden sanitären Einrichtungen
  • nicht ordnungsgemäß nutzbaren Treppen, Aufzügen, Haustüren oder Beleuchtungsanlagen in allgemein zugänglichen Räumen
  • nicht ordnungsgemäß nutzbaren Zugängen zu Wohngebäuden oder Kinderspielflächen


Voraussetzung für ein Tätigwerden der Wohnungsaufsicht ist, dass

  • der Vermieter durch den Mieter von bestehenden Missständen in Kenntnis gesetzt wurde,
  • der Vermieter zur Beseitigung aufgefordert wurde,
  • der Vermieter nicht zur freiwilligen Abhilfe bereit ist und
  • der Missstand nicht durch den Mieter verursacht wurde.

 

Formular
Der Antrag auf Wohnungsbesichtigung muss vollständig ausgefüllt und an die Stadt Recklinghausen, Fachbereich Soziales und Wohnen, geschickt werden. Die Wohnungsaufsicht wird zeitnah Kontakt aufnehmen und über die weitere Vorgehensweise informieren. Diese Leistung ist für den Mieter kostenfrei.

Hier geht es zum Antrag auf Wohnungsbesichtigung.


Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.

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