- Förderung junger menschen nach §11 KJHG
- Einrichtung einer Anlaufstelle für Kinder- und Jugendliche bei persönlichen Problemen
- Förderung des friedlichen Zusammenlebens von Ausländern und Deutschen und des vielfältigen Kulturaustausches
- Förderung des künstlerischen Nachwuches und Experiments
- Organisation von theaterpädagogischen Angeboten und ständigen Ausstellungen
- Gleichstellung und Unterstützung von Mädchen und Frauen in sämtlichen Bereichen der Kultur-, Kinder- und Jugendarbeit
- Unterstützung von Jugendlichen bei der Entwicklung und Umsetzung beruflichen und persönlicher Perspektiven
- Durchführung von Musikveranstaltungen verschiedenener Richtungen
- Förderung der musikpädagogischen Arbeit
- Förderung des Umgangs mit neuen Medien insbesondere für junge Menschen
- Durchführung und Förderung von kulturellen Veranstaltungen, Kinder- und Jugendinitiativen, Seniorenprogrammen u.v.m.
Förderung der Jugendpflege und Jugendarbeit, Betrieb eines Soziokulturellen- und Kommunikationszentrum sowie eines Kinder- und Jugendzentrums.