Was ist Denkmalschutz?
Städte müssen ihr historisches und kulturelles Erbe sichern. Neben Museen oder Stadtarchiven gibt es deshalb auch den Denkmalschutz. In dessen Fokus stehen „Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht“.
Denkmalschutz in Recklinghausen
In Recklinghausen sind zurzeit 330 Gebäude in der Denkmalliste eingetragen, davon allein 162 Gebäude in der Reitwinkelkolonie im Stadtteil Grullbad. In dieser Liste sind elf Gebäude und Anlagen als technische Baudenkmäler bezeichnet. Als Bodendenkmäler eingetragen sind die Turmhügelburg Suderwich und der Bereich Johannes-Janssen-Straße mit der angrenzenden Platzfläche. Als Denkmalbereiche gesichert sind die Zechenkolonie „König-Ludwig“ im Stadtteil König-Ludwig, die „Alte Kolonie Suderwich“ zwischen Ehling- und Margaretenstraße sowie die Siedlung „Heidekämpchen“ in Suderwich.
Etwa 100 Gebäude aus dem „Verzeichnis des zu schützenden Kulturgutes in der Stadt Recklinghausen“, aufgestellt durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, werden noch auf ihre Denkmaleigenschaft überprüft.
Stadtbildpflege
Gebäude, die alleine oder im Zusammenwirken mit angrenzenden Gebäuden das Stadtbild besonders prägen oder von hoher gestalterischer Qualität sind, müssen besonders gepflegt werden. Die Stadtbildpflege umfasst deshalb alle beratenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Umbau und der Veränderung solcher außergewöhnlichen Gebäude.
Zudem besteht zurzeit für den Altstadtbereich, das Paulusviertel und bestimmte Bereiche nordöstlich und östlich der Altstadt das Fassadenprogramm Recklinghausen - Altstadt. Für bestimmte Maßnahmen an den Gebäuden erhalten die Eigentümer auf Antrag hin einen Zuschuss zu den Aufwendungen. Hier erhalten Sie dazu weitere Informationen.
Speziell im Bereich der Innenstadt und der Südstadt bietet die Stadt auch bei der Planung und Errichtung von Werbeanlagen eine umfassende Beratung an.
Förderung
Denkmalpflege kann aufwändig sein. Zur Reduzierung der möglichen Kosten kann die Untere Denkmalbehörde auf Antrag Zuschüsse gewähren. Die Zuschüsse der Unteren Denkmalbehörde sind gedacht für Denkmalpflege im kleineren, privaten Rahmen. Für größere denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen kann ein Zuschuss direkt beim Land bzw. der Bezirksregierung in Münster beantragt werden (Programmteil B/D - Private Denkmalpflegemaßnahmen). Die Anträge werden über die Untere Denkmalbehörde dort eingereicht.
Denkmaleigentümer können bei einzelnen Steuerarten (Einkommenssteuer, Grundsteuer, Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer, Umsatzsteuer) zudem besondere Vorteile in Anspruch nehmen. Für Vergünstigungen von der Einkommenssteuer durch erhöhte Absetzungen von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand erteilt die Untere Denkmalbehörde auf Antrag eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt (siehe Paragraph 40 Denkmalschutzgesetz).
Links und Broschüren
Ihre Ansprechpartner/innen für Denkmalschutz finden Sie hier.