Radfahren in der Altstadt | Stadt Recklinghausen

Radfahren in der Altstadt

Seit 1. Juni 2017 sind weite Teile der Fußgängerzone für den Radverkehr freigegeben.

Grafik
Wie Sie sehen, dürfen in vielen Bereichen der Altstadt Radfahrerinnen und Radfahrer nun den ganzen Tag lang radeln (0 bis 24 Uhr). Einige Bereiche, insbesondere der viel frequentierte Altstadtmarkt und der Kirchplatz, stehen tagsüber nur Fußgängerinnen und Fußgängern zur Verfügung. Radfahrer können beide Plätze aber von 20 bis 11 Uhr (samstags von 20 bis 10 Uhr) befahren, also zum Beispiel auch morgens auf ihrem Weg zur Arbeit.

Die obere Grafik ist Bestandteil eines übersichtlichen Faltblattsdas Sie hier herunterladen können.

„Wir reagieren mit der neuen Regelung auf Probe auf den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, mit dem Rad direktere Wege durch die Altstadt nehmen zu können. Dabei erwarte ich, dass auf die Fußgänger Rücksicht genommen wird, damit unsere ‚Gute Stube‘ durch ein gutes Miteinander auch weiterhin zum Schlendern und Bummeln einladen kann“, sagt Bürgermeister Christoph Tesche. Ein Jahr lang - bis Sommer 2018 - wird getestet, wie gut die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr funktioniert. „Wir freuen uns und hoffen natürlich auch auf Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern und ihre Einschätzungen zu der neuen Situation.“


Hier noch einmal im Überblick und Wortlaut:
Der Rat der Stadt Recklinghausen hat die Freigabe der Wege und Straßen für den Radverkehr in der Innenstadt mit folgenden Ausnahmen beschlossen:

  • der gesamte Kirchplatz,
  • der gesamte Altstadtmarkt,
  • die Schaumburgstraße vom Altstadtmarkt bis Rochusstraße,
  • die Straße Holzmarkt/ Kunibertistraße von Heilige-Geist-Straße bis Martinistraße,
  • die Breite Straße von der Straße Lampengässchen bis zum Altstadtmarkt bzw. bis zur Straße Holzmarkt.

 

Kontaktadressen für Rückmeldungen:
Telefon: 02361/50-1423 oder - 2386
Mail: radverkehr(at)recklinghausen.de
Internet: www.recklinghausen.de/internet

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