Das Sachgebiet „Entwässerungsplanung und -unterhaltung“ befasst sich mit allen Themen rund um die Planung, den Betrieb und die Unterhaltung von Kanälen sowie Gewässerplanung und -unterhaltung.
Entwässerungsplanung und -unterhaltung
Die Anlage von Kanälen muss langfristig geplant und vorbereitet werden. Ist ein Kanal an das städtische Entwässerungsnetz angeschlossen, steht der Aspekt der Unterhaltung im Fokus. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Mitarbeiter/innen helfen Ihnen gerne weiter.
Sinkkastenreinigung
Sogenannte Sinkkästen oder Straßenabläufe - umgangssprachlich auch Gully genannt - sind wichtige Elemente der Straßenentwässerung. Sie nehmen das Oberflächenwasser auf, das auf versiegelten Flächen nicht auf natürliche Weise ablaufen kann, und leiten es in die Kanalisation. Da mit dem Wasser auch Abfälle, Laub etc. in die Sinkkästen gespült werden, reinigt die Stadtverwaltung regelmäßig alle Straßenabläufe an städtischen Straßen.
Haus- und Grundstücksentwässerung
Auf einer eigenen Seite informieren wir Sie über Ihre verschiedenen Rechte und Pflichten beim Thema Haus- und Grundstücksentwässerung. Mehr
Kanalkataster
Alle Kanäle im städtischen Entwässerungsnetz sind in einem Kanalkataster festgehalten. Bürger sowie Ingenieure, Architekten, Versorgungsunternehmen oder Baufirmen können hier Bestandsunterlagen aus dem Kanalnetz anfordern.
Niederschlagswassergebühr
Auf versiegelten Flächen, zum Beispiel gepflasterten Hauseinfahrten, kann Wasser nicht auf natürlichem Wege versickern und fließt in die städtische Kanalisation. Für dieses Niederschlagswasser wird eine Gebühr erhoben. Die genaue Definition und jeweils aktuelle Gebühr finden Sie in der Abwassergebührensatzung.
Sie können hier das Formular zur Regenwassergebühr aufrufen und ausdrucken. Den ausgefüllten und aktualisierten Bogen können Sie persönlich einreichen oder per Post zusenden.
Wurzelschäden
Die Stadt Recklinghausen ist als Straßenbaulastträger Eigentümer der Straßenbäume. Damit haftet sie auch für Schäden, die durch Wurzeln an privaten Abwasserleitungen entstehen können. Betroffene Hauseigentümer haben Ansprüche auf Beseitigung der Schäden. Siehe dazu auch Paragraph 1004 Absatz 1 BGB. Ihre Ansprechpartner/innen zu Wurzelschäden finden Sie hier.
Abteilungsleiter Stadtentwässerung:
Nachricht senden an Birol Göcek
Telefon: 02361/50-27 30
Technisches Rathaus
Raum 106