Update

Eine Antragstellung für die Förderung von Lastenrädern/ -anhängern ist noch bis zum 29.12.2023 möglich und wird danach eingestellt.
Je nach Anzahl der Förderanträge ist wiederum der Eingang des Antrages entscheidend.(Stand: 21.12.2023)

Lastenradförderung

Die Stadtverwaltung Recklinghausen fördert den Kauf von Lastenfahrrädern sowie von Fahrrad- und Lastenanhängern.

Kaufprämie: Von der Stadt Recklinghausen wird Privatpersonen, die in Recklinghausen wohnhaft sind, eine Kaufprämie in Höhe von 30 Prozent der Anschaffungskosten ausgezahlt, höchstens jedoch 1000 Euro für Lastenfahrräder und höchstens 100 Euro für Fahrrad-Lastenanhänger.

Was genau gefördert wird: Gefördert wird die Anschaffung werksneuer Fahrräder und Anhänger, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Das heißt, Fahrräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind. Des Weiteren müssen sie eine Nutzlast (zulässiges Gesamtgewicht - Eigengewicht des Fahrzeugs) von mindestens 150 Kilogramm aufweisen. Zubehör wie Regenschutz o. Ä. ist nicht förderfähig.

Antrag stellen und Nachweise einreichen: Wer Interesse hat, kann ab sofort wieder einen Antrag stellen. Ein Wohnortnachweis muss vorliegen. Anschließend erfolgen schnellstmöglich eine Antragsprüfung und eine entsprechende Förderzusage durch den Fachbereich Mobilität, Stadtgrün und Straßenbau.

Lastenräder/-anhänger sind grundsätzlich erst nach dieser Förderzusage förderfähig, das heißt: Der Kauf des Fördergegenstands darf erst nach erteilter Förderzusage erfolgen. Binnen zwölf Wochen nach Förderzusage sind alle erforderlichen Kaufnachweise (Rechnungskopie, Rahmennummer und Nutzlast des Lastenrades) einzureichen. Danach erfolgt eine Auszahlung der Kaufprämie. Werden die erforderlichen Kaufnachweise nicht fristgerecht eingereicht, ist die oben genannte Förderzusage hinfällig.

Nach Förderzusage durch den Fachbereich Mobilität, Stadtgrün und Straßenbau sind binnen zwölf Wochen folgende erforderlichen Kaufnachweise einzureichen:
Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Recklinghausen, die das Lastenrad oder den Lastenanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen (Nutzergemeinschaft) erfolgen; die Förderung wird jedoch in einer Summe an eine von der Käufergemeinschaft zu bestimmende Person ausgezahlt. Diese Person muss auch den Antrag stellen. 

Weitere Informationen erteilt Sabine Owczarzak, Abteilung Mobilität, unter 02361/50-2391. 


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