Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz gegen Lärm sind eine wesentliche Aufgabe der städtischen Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung. In Bebauungsplänen werden Verkehrslärm (Straßen- und Schienenlärm), aber auch Gewerbe- und Industrielärm sowie Sport- und Freizeitlärm berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage beim Lärmschutz ist - neben einer Reihe von lärmtechnischen Regelwerken und Vorschriften - das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“.
Mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht wurde die Verpflichtung zur Erstellung von Lärmkarten (gemäß Paragraph 47 c BImSchG) und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen (gemäß Paragraph 47 d BImSchG) im Bundesimmissionsschutzgesetz verankert.
Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden die Lärmkarten, die das NRW-Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in der 1. Stufe für alle Kommunen erstellt hatte. Ab der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung mussten die größeren Kommunen, unter anderem auch Recklinghausen, die Lärmkartierung selber durchführen.
In der 1. Stufe wurden alle Bundesfern- und Landesstraßen mit einer Verkehrsbelastung von über 6 Millionen Kfz pro Jahr - das entspricht einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung von 16.438 Kfz pro Tag - kartiert. Ab der 2. Stufe wurden alle Bundesfern- und Landesstraßen mit einer Verkehrsbelastung von über 3 Millionen Kfz pro Jahr - das entspricht einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung von 8.219 Kfz pro Tag - kartiert. In der 3. Stufe wurden dann auch alle übrigen Straßen mit einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung von über 8.219 Kfz pro Tag kartiert. Die Lärmkartierung der 3. Stufe wurde 2017 durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie hier.
Für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes im Stadtgebiet von Recklinghausen mit einer Streckenbelastung von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr (dies entspricht einer durchschnittlichen Streckenbelastung von circa 165 Zügen pro Tag) erfolgte die Lärmkartierung ab der 1. Stufe durch das Eisenbahnbundesamt.
Auch bei den Schienenwegen wurden ab der 2. Stufe Streckenabschnitte mit einer geringeren Streckenbelastung (mehr als 30.000 Züge pro Jahr, also ca. 82 Züge pro Tag) kartiert. Die Ergebnisse der Lärmkartierung der 3. Stufe durch das Eisenbahnbundesamt finden Sie hier.
Aufbauend auf den Lärmkartierungen wurden von der Stadt Lärmaktionspläne beauftragt und erarbeitet. In der 1. Stufe noch für die Bereiche Straßen- und Schienenverkehr, ab der 2. Stufe nur noch für den Bereich Straßenverkehr, weil ab der 2. Stufe das Eisenbahnbundesamt für den Bereich Schienenverkehr zuständig ist und hierfür eigene Lärmaktionspläne erstellt.
Der Lärmaktionsplan der 1. Stufe wurde als Empfehlung vom Rat der Stadt Recklinghausen am 26. Januar 2012 beschlossen.Ihre Ansprechpartner*innen zu Verkehrslärm finden Sie hier.