"RE blüht auf"
„RE blüht auf“ - unter diesem Motto hat die Stadtverwaltung in diesem Jahr erstmalig ein Auszeichnungsverfahren für bürgerschaftliches Engagement in Sachen Klimaanpassung ins Leben gerufen und sucht in dem Zeitraum von April bis Oktober den schönsten Vorgarten Recklinghausens.

Das diesjährige Plakat des Vorgarten-Wettbewerbs (Sprenger 2023)
Bunte Gärten statt graue Wüsten
Parallel zum Start des kommunalen Förderprogramms „Entschotterung“ soll der diesjährige Vorgarten-Wettbewerb positive Anreize zur Um- bzw. Neugestaltung der Hauseingangsbereiche und somit zur Vermeidung von versiegelten und geschotterten Gärten mit hitzefördernder Wirkung (sogenannte Schottergärten) schaffen.
Sowohl private Eigenheimbesitzer als auch Mieter von Wohngrundstücken können sich an dem Auszeichnungsverfahren beteiligen und hierdurch nicht nur die Lebensbedingungen von Tier- und Pflanzenwelt verbessern, sondern ebenfalls einen Beitrag zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts leisten und zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen. Auch das Kleinklima, welches Feinstaub bindet und Regenwasser speichert kann durch die Um- bzw. Neugestaltung des Vorgartens hin zu einem naturnahen Garten positiv beeinflusst werden.
Preisgeld von bis zu 2.000 Euro
Ausgezeichnet werden besonders naturnah gestaltete Vorgärten, welche bereits bestehen oder neu angelegt wurden. Als Preisgeld werden insgesamt 2.000 Euro als kommunaler Eigenanteil für den Vorgarten-Wettbewerb bereitgestellt. Bei mehreren Gewinnern wird das Preisgeld unter den ersten drei Gewinnern gestaffelt aufgeteilt.
Einsendeschluss ist der 30. Oktober 2023
Für die Teilnahme am Vorgarten-Wettbewerb ist ein Anmeldeformular einzureichen. Stichtag für alle Einsendungen ist der 30. Oktober 2023. Alle Wettbewerbsbeiträge werden anschließend gesichtet und unter Berücksichtigung der nachstehenden Kriterien bewertet:
- Ökologie und Vielfältigkeit
- Klimafreundlichkeit
- Kreativität
Weitere Informationen können Sie der unten stehenden Richtlinie entnehmen.
Antragsunterlagen und sonstige Links:
Hier geht es zur Richtlinie