Grün statt grau - das Ziel der Stadtverwaltung ist klar definiert: Schottergärten und versiegelte Flächen sollen aus dem Stadtbild verschwinden.Damit die Entscheidung für einen möglichen Umbau für betroffene Bürger*innen leichter fällt, gibt es ab sofort die Möglichkeit, von einem neu aufgelegten Förderprogramm zu profitieren.
Ziel des kommunalen Förderprogramms ist es, einen Anreiz zu schaffen, Schottergärten und versiegelte Flächen insbesondere in Vorgärten so umzuwandeln, dass diese eine möglichst flächendeckende Vegetation aufweisen. Damit sollen Lebensräume für Insekten und andere Tiere und Retentionsflächen für Regenwasser geschaffen werden. Durch die Auslobung einer Prämie für die Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Flächen in naturnahe Vorgärten soll dies erreicht werden. Die Förderhöhe beträgt 80% des Anschaffungspreises (inkl. MwSt.) mit einer Höchstgrenze von 2.500,00 Euro.
Im Sinne der Klimaanpassung soll damit Hitzeinseln und erhöhten Überschwemmungsrisiken entgegengewirkt und die Biodiversität gefördert werden. Insgesamt werden dazu 35.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Stadtverwaltung Recklinghausen fördert den Umbau von Schottergärten und anderweitig versiegelten Flächen in naturnahe Gärten um den Anteil versiegelter Flächen auf dem Stadtgebiet zu reduzieren.
Darunter fallen dann Flächen in Gärten von Wohn- und Geschäftshäusern sowie versiegelte Flächen, die zu etwa 80 Prozent mit Schotter und/oder Kies bedeckt bzw. gepflastert/asphaltiert sind. Die Mindestgröße der umzuwandelnden Fläche, für die eine Förderung beantragt wird, beträgt zehn Quadratmeter (m²). Bei einer Neugestaltung von mehreren kleinen Teilflächen (kleiner zehn m², mindestens jedoch fünf m²) auf einem Grundstück können die Teilflächen addiert werden.
Vorgabe ist auch Mutterboden als Pflanzerde einzubringen und bei einer neu gestalteten Fläche einen versiegelten Flächenanteil von maximal zehn Prozent zu haben. Über eine Einstufung als Schottergarten oder versiegelte Fläche entscheidet die städtische Stabsstelle Klima und Mobilität. Das geschieht entweder auf Grundlage von Fotos und Skizzen oder bei einem Vor-Ort-Termin.
Antragsberechtigt sind Recklinghäuser Grundstückseigentümer*innen, aber auch Mieter*innen mit schriftlicher Einverständniserklärung der*des Eigentümerin/Eigentümers.
Interessierte können sich bei Lena Germscheid, Klimaanpassungsmanagerin (Tel. 02361/50-1006) melden. Ein Förderantrag kann auf dem Postweg (Rathausplatz 3/4, 45657 Recklinghausen) oder als Scan per E-Mail eingereicht werden.
Umgestaltungsmaßnahmen sind grundsätzlich erst nach der Förderzusage förderfähig. Das heißt: Der Kauf der Fördergegenstände bzw. die Beauftragung der Dienstleistungen dürfen erst nach erteilter Förderzusage erfolgen.
Binnen 6 Monaten nach Förderzusage sind alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördersumme. Werden die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht eingereicht, ist die oben genannte Förderzusage hinfällig.
Dieses Projekt wir von der Bezirksregierung Münster aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW gefördert. Für das Jahr 2021 (bis spätestens 31. August) steht eine Gesamtfördersumme in Höhe von 35.000 Euro zur Verfügung.
Ansprechpartnerin für Rückfragen
Lena Germscheid
Klimaanpassungsmanagerin
Tel. 02361/50-1006
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