Recklinghausen soll grüner werden: Stadt fördert Dachbegrünungen
Bildquelle: Bundesverband GebäudeGrün e.V.
Die vielfältigen Vorteile eines Gründachs
Ein grünes Hausdach ist nicht nur optisch ein Blickfang, sondern schafft eine Vielzahl positiver Effekte für Gebäude, Mensch und Umwelt. So schützt der Begrünungsaufbau die Dachabdichtung vor Witterungseinflüssen und kann somit die Lebensdauer der Abdichtung verdoppeln. Die Begrünung wirkt gleichzeitig als Dämmung im Winter vor Kälte und dient im Sommer als Hitzeschutz. Begrünte Dächer bilden zudem wichtige Ersatzlebensräume und Trittsteinbiotope für Tiere und Pflanzen. Durch die Vegetation können - je nach Schichtaufbau - große Mengen an CO2 und Staub reduziert werden. Würden z.B. alle geeigneten Dächer in der Metropole Ruhr, sowohl alle Flachdächer als auch leicht geneigten Dächer bis 30° begrünt werden, so könnten über 25.000 Tonnen CO2 und Staub pro Jahr gebunden werden.
Gründächer sind darüber hinaus dazu geeignet, in den überhitzten Innenstädten zur Kühlung beizutragen und bei Starkregen Überschwemmungen zu reduzieren. Je nach Begrünungsart können bis zu 80 Prozent des Jahresniederschlags zurückgehalten werden und stehen zur Verdunstung und damit Kühlung der im Sommer aufgeheizten Städte zur Verfügung. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage kann die Effektivität der Anlage durch die Kühlleistung der Begrünung zudem erhöht werden.
Förderung von Dachbegrünungen
Um den Ausbau von Dachbegrünungen auf dem Recklinghäuser Stadtgebiet zu unterstützen, hat die Stadtverwaltung im Rahmen des Landesprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ ein Förderprogramm für Dachbegrünungen aufgelegt. Sowohl private Personen als auch Unternehmen können ab sofort davon profitieren.
Voraussetzung für die Förderung
Aber ist das eigene Dach überhaupt geeignet? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ab einer Fläche von 15 Quadratmetern auf einem mindestens fünf Jahre alten Gebäude, das eine Substratschicht (der eigentliche Nährboden für Pflanzen) von zehn Zentimetern aufweist, kann eine Förderung beantragt werden. Einzelne Förderungen sind nach Genehmigung begrenzt auf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro je Antrag. Für das Jahr 2021 steht eine Gesamtfördersumme in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind Recklinghäuser Grundstückseigentümer*innen, aber auch Mieter*innen mit schriftlicher Einverständniserklärung der*des Eigentümerin/Eigentümers. Interessierte können ihre Anträge unter Verwendung des Online-Formulars stellen. Für eine analoge Antragsstellung steht der Vordruck „Förderantrag für Dachbegrünungen“ zur Verfügung, welcher postalisch an den Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen – Abteilung Umwelt und Klima – im Technischen Rathaus, Westring 51, gerichtet werden kann.
Hinweis: Die Umgestaltungsmaßnahmen sind grundsätzlich erst nach einer Förderzusage förderfähig. Bedeutet, ein Kauf/eine Auftragserteilung darf erst nach erteilter Förderzusage erfolgen.