Photovoltaik-Förderung
Mit einer Photovoltaik-Anlage tragen Sie nicht nur einen entscheidenden Schritt zur Eindämmung des Klimawandels bei, sondern sparen darüber hinaus zukünftig auch bei den Stromkosten bares Geld ein. Finanziell lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage fast immer – besonders schnell rentiert sie sich jedoch, wenn Sie den erzeugten Strom zu einem Großteil selber nutzen, beispielsweise für eine Wärmepumpe oder eine Ladestation für Elektroautos.
Ihr Weg zur Förderung
Gemeinsam mit den Stadtwerken Recklinghausen fördert die Stadt Recklinghausen erneut Photovoltaik-Anlagen auf Häusern im Stadtgebiet von Recklinghausen mit 400 Euro. Die Förderung gilt dabei für alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur für Kund*innen der Stadtwerke!
Mit dem Förderantrag müssen Sie auch ein gültiges Angebot eines Unternehmens beziehungsweise Handwerkbetriebs einreichen. Vor der Förderzusage dürfen Sie den Auftrag jedoch noch nicht erteilt haben!
Förderung von Stecker-Solargeräten
Stecker-PV-Geräte sind kleine, netzunabhängige Solarmodule, die einfach über einen Stecker an eine Steckdose angeschlossen werden können. Sie sind ideal für den Einsatz in Mehrfamilienhäusern, zum Beispiel für Mieterinnen und Mieter, die über kein eigenes Dach zur Installation einer Photovoltaik-Anlage verfügen. Stecker-PV-Geräte sind eine erschwingliche und umweltfreundliche Möglichkeit, um den eigenen Strombedarf zu decken. Sie reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und tragen zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei.
Der Zuschuss für die Stecker-Solargeräte beträgt 100 Euro. Fördervoraussetzung ist die Installation des Geräts in einem Mehrfamilienhaus (ab zwei Wohneinheiten). Der Antrag wird über das Service-Portal gestellt. Eine Anmeldung oder Registrierung ist hierzu nicht notwendig.
Förderung zum Austausch alter Kühlgeräte (Restmittel verfügbar!)
Stand 7. Dezember 2023: Restmittel sind verfügbar. Anträge können bis zum 30. April 2024 gestellt werden (sofern Mittel verfügbar).
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Für die Auszahlung des Zuschusses müssen diese Nachweise erbracht werden:
Entsorgungsnachweis (siehe Formular) sofern dies nicht auf der Rechnung vermerkt ist
- Foto des alten Kühlgeräts
- Foto des neuen Kühlgeräts
- Nachweis über die Energieeffizienzklasse des neuen Kühlgeräts (mindestens C)
- Altersnachweis des alten Kühlgeräts über mindestens 15 Jahre (entweder Rechnung oder Typenschild. Bitte überprüfen Sie zunächst eigenständig, ob das Alter über das Typenschild nachgewiesen werden kann. Dies ist nicht bei jedem Hersteller der Fall).
- Rechnung des neuen Kühlgeräts
Richtlinien und Formulare
Lastenradförderung
Wir fördern Lastenräder sowie den Kauf von Fahrrad- und Lastenanhängern. Ab sofort können Anträge wieder gestellt werden.
Kaufprämie
Von der Stadt Recklinghausen wird Privatpersonen, die in Recklinghausen wohnhaft sind, eine Kaufprämie in Höhe von 30 Prozent der Anschaffungskosten ausgezahlt, höchstens jedoch 1.000 Euro für Lastenfahrräder und höchstens 100 Euro für Fahrrad-Lastenanhänger.
Versiegelte Flächen führen zur Aufheizung des lokalen Kleinklimas und damit zur Bildung von Hitzeinseln, die die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gefährden. Weitere Folgen von versiegelten Flächen ist die Zunahme der Auswirkungen von Starkregenereignissen sowie der Verringerung der Artenvielfalt . Mit der Förderrichtlinie wird ein Anreiz zur Entsiegelung und Entschotterung solcher Flächen geschaffen. Positive Effekte für die Belange der Klimaanpassung die dadurch erzielt werden können sind die Kühlung der Umgebung durch die Verdunstungskälte der Bepflanzung, der verbesserte Abfluss des Niederschlags bei Starkregenereignissen und die Förderung der Biodiversität.
Gefördert wird die Umgestaltung von Schottergärten und/oder versiegelten Flächen von Privat- und Gewerbegrundstücken (Wohngebäude und Unternehmen) in naturnahe Gärten durh einen kommunalen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten (inkl. MwSt.) und maximal 2.000 Euro je Antrag und Antragssteller*in.
Alle weiteren Informationen, die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Vorgarten-Wettbewerb 2023
Zur Sensibilisierung der Recklinghäuser Bürger*innen soll parallel zum Start des Förderprogramms ein Vorgarten-Wettbewerb stattfinden, der Anreize zur Um- bzw. Neugestaltung der Hauseingangsbereiche für private Eigenheimbesitzer*innen und Mieter*innen von Wohngrundstücken schafft. Neben der Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen, trägt der Wettbewerb darüber hinaus auch zur Verschönerung des Ortsbildes und einer besseren Lebensqualität vor unserer Haustür bei. Das
Preisgeld von insgesamt 2.000 Euro wird bei mehreren Gewinner*innen gestaffelt aufgeteilt. Einendeschluss ist der 30. Oktober 2023.
10.000 grüne Dächer - Förderprogramm Dachbegrünung
10.000 Dächer in der Emscher-Region begrünen – das ist das Ziel eines neues Förderprogramms der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk. Es richtet sich auch an Eigentümer*innen in Recklinghausen, deren Immobilie im Einzugsgebiet des Wasserwirtschaftsverbandes liegt. Der Zuschuss für förderfähige Leistungen beträgt pauschal 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche und maximal 3.000 Euro. Dabei ist sowohl ein Eigenbau, als auch eine Fremdleistung förderfähig.
Alle weiteren Informationen finden Sie
hier
Hof-, Haus- und Fassadenprogramm
Sie sind für die Atmosphäre und Attraktivität einer Stadt wichtig: gepflegte und saubere Hausfassaden. Deshalb erweitert die Stadt Recklinghausen ab sofort das Fördergebiet des Fassaden- und Hofprogramms in Recklinghausen-Hillerheide. Gefördert werden die Neugestaltung straßenseitiger Fassaden, Giebel und Brandwände, der Neuanstrich, die Reinigung von Sichtmauerwerksfassaden und die Instandsetzung von Ornamenten sowie historisch erhaltenswerter Fenster und Türen, wenn das ursprüngliche Erscheinungsbild erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird. Unterstützt wird auch die Begrünung von Fassaden, Brandwänden, Mauern, Garagen und Dächern. Dazu kommt außerdem die Entsiegelung, Begrünung und Herrichtung von Hof- und Gartenflächen von Gebäuden, die mindestens zwei Vollgeschosse und drei Wohn- oder Geschäftseinheiten haben.Die Stadt unterstützt die Neugestaltung je nach Modernisierungsaufwand mit bis zu 6.000 Euro, jedoch nicht mehr als 30 Euro pro Quadratmeter gestalteter bzw. hergerichteter Fläche. Für eine Förderung muss es sich um eine neue, noch nicht begonnene Maßnahme handeln. Außerdem muss ein Fachbetrieb beauftragt werden und die Kosten müssen über 500 Euro liegen. Erstattet werden maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Alle weiteren Informationen finden Sie
hier.