Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie weist deshalb darauf hin, dass auch auf den Spielflächen die aktuellen Verhaltensregeln und Hygienevorschriften gelten.
Das bedeutet: Schaukeln, Wippen, Rutschen ist erlaubt – allerdings mit Vorsicht. Die Regeln, die zurzeit für die Spielplatznutzung gelten, sind auf entsprechenden Hinweisschildern aufgeführt. So sollen Begleitpersonen von Kindern 1,5 Meter Abstand zu anderen Spielplatzbesucher*innen halten. Ausnahmen gelten für Personen aus demselben Haushalt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Pflicht, ausgenommen sind Kinder bis einschließlich sechs Jahren. Vor und nach dem Spielplatzbesuch sollten die Besucher*innen sich außerdem die Hände waschen.
„Die Begleitpersonen übernehmen eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung von Hygiene- und Abstandsregelungen. Wir bitten deshalb die Erwachsenen dringend, mit gutem Beispiel voranzugehen und auf einen angemessenen Rahmen der Begegnung zu achten“, verdeutlicht Volker Hülsmann, Fachbereichsleiter Kinder, Jugend und Familie.
Unter Einhaltung dieser Vorgaben steht dem Spielspaß nichts mehr im Wege.