Die Übernahme von Schülerfahrkosten erfolgt in der Regel durch die Bereitstellung eines ermäßigten SchokoTickets zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und ist geregelt über die Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW.
Die Stadt Recklinghausen übernimmt für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen Schülerfahrkosten, wenn diese notwendig entstehen. Die Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der kürzeste, zumutbare Schulweg zur eigenen Schule die Mindestgrenze überschreitet und es auch keine andere, nächstgelegene Schule derselben Schulform gibt, die aufnahmefähig und für das Kind zu Fuß zu erreichen wäre.
Die Mindestgrenzen richten sich nach den Jahrgangsstufen:
• 2,0 km in der Primarstufe (Klassen 1 bis 4)
• 3,5 km in der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10)
• 5,0 km in der Sekundarstufe II (Klassen 11 bis 13)
Da das SchokoTicket nicht nur für die Fahrten zur Schule, sondern darüber hinaus auch in der Freizeit im gesamten Gebiet des VRR genutzt werden kann, wird ein Eigenanteil erhoben. Der monatliche Eigenanteil für anspruchsberechtigte, nicht volljähre Kinder beträgt für das 1. Kind 14,00 €, für das 2. Kind 7,00 € und für das 3. Kind und für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind 0,00 €. Im Falle einer Ablehnung des ermäßigten SchokoTickets kann ein SchokoTicket als Vollzahler bestellt werden.
Sollte für Ihr Kind im Einzelfall der Schulweg weder zu Fuß noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar sein, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an Ihre Ansprechpartner/innen für die Übernahme von Schülerfahrkosten.
Weitere Informationen zum SchokoTicket erhalten Sie hier.
Formular: Bestellschein-Antrag auf ein ermäßigtes SchokoTicket
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.