Schulpflichtig sind alle Kinder, die vor dem 1. Oktober eines Jahres den 6. Geburtstag feierten. Der Schulträger führt das Anmeldeverfahren für alle schulpflichtig werdenden Schüler*innen durch. Dieses findet jeweils im Sommer/Herbst des vorangehenden Schuljahres statt.
An die Eltern und Erziehungsberechtigten des schulpflichtig werdenden Kindes wird ein Schreiben mit Anmeldebogen verschickt, welcher an der gewünschten Grundschule abzugeben ist.
Grundsätzlich gilt, dass ein Anspruch auf die Aufnahme an der nächstgelegenen Grundschule besteht, sofern freie Plätze vorhanden sind.
In der Regel finden nach den Sommerferien des vorangegangenen Schuljahres Informationsabende für Eltern und Erziehungsberechtigte statt.
Da es keine Schulbezirke mehr gibt, können die Schüler*innen in jeder gewünschten Schule angemeldet werden. Eine Aufnahme in der gewünschten Schule kann jedoch abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität dort erschöpft ist. Der Schulträger legt die Aufnahmekapazität einer jeden Schule fest.
Weitere Informationen finden Sie ggf. auch auf den Internetseiten der Schulen oder durch die Ansprechpartner*innen hier.
Anmeldewoche 2023: 6. bis 9. Februar 2023
Die Anmeldephase für das Schuljahr 2023/2024 ist bereits abgelaufen.