Kindertagespflege | Stadt Recklinghausen

Kindertagespflege

Kindertagespflege Foto


Kindertagespflege - was ist das?

Mit dem Begriff Kindertagespflege wird die Betreuung von Kindern durch eine Kindertagespflegeperson im familiennahen Umfeld bezeichnet. In einer kleinen Gruppe mit bis zu fünf Kindern fördert eine qualifizierte Kindertagespflegeperson die Entwicklung der ihr anvertrauten Kinder individuell zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Bei der Kindertagespflege handelt es sich um ein Angebot des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Recklinghausen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis 14 Jahren. Um als Kindertagespflegeperson tätig werden zu können, ist vorab eine Qualifizierung notwendig sowie die Prüfung der Geeignetheit und Ausstellung einer Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt.

Welche Formen der Kindertagespflege gibt es?

Die Bildung, Förderung und Betreuung von bis zu fünf Kindern tagsüber oder für einen Teil des Tages kann stattfinden
  •  im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson
  • in extra dafür angemieteten Räumlichkeiten
  • in einer Großtagespflegestelle durch Zusammenschluss von bis zu drei Kindertagespflegepersonen für maximal neun Kinder
  • im Haushalt der Eltern

Was bietet die Kindertagespflege?

  • familiäre Strukturen
  • Betreuung und Bildung
  • soziale Kontakte mit Gleichaltrigen in einer kleinen Gruppe von bis zu fünf Kindern bzw. neun Kindern in einer Großtagespflegestelle
  • hohe Bindung durch eine feste Bezugsperson
  • individuelle Förderung der Kinder in Zusammenarbeit mit den Eltern
  • flexiblere Betreuungszeiten, auch außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

An wen richtet sich das Angebot?

An Eltern mit Kindern
  • zwischen 1 und 3 Jahren, die einen Rechtsanspruch auf einen Bildungs- und Betreuungsplatz haben,
  • unter einem Jahr, die einer schulischen oder beruflichen Tätigkeit nachgehen oder einen anderweitigen Betreuungsbedarf haben,
  • unter 14 Jahren, die aufgrund ihrer schulischen oder beruflichen Tätigkeit außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen ergänzende Betreuung für ihr Kind benötigen.

Informationen zum Herunterladen:

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