Rechtliche Grundlagen
Selbständige Tätigkeit
Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig. Bei Aufnahme der Tätigkeit bestehen Meldepflichten, unter anderem gegenüber Finanzamt, Unfallkasse NRW, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Finanzierung und Betreuungsvertrag
Laufende Geldleistungen können durch das Jugendamt erfolgen, wenn Eltern einen Antrag auf Bewilligung und Finanzierung eines Kindertagespflegeplatzes stellen. Alternativ kann eine Betreuung privat durch die Eltern finanziert werden. Grundlage des Betreuungsverhältnisses ist ein privatrechtlicher Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson.
Pflegeerlaubnis
Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist in der Regel eine Pflegeerlaubnis des Jugemdamtes erforderlich. Sie ist grundsätzlich auf fünf Jahre befristet und muss rechtzeitig, spätestens sechst Monate vor Ablauf, schriftlich neu beantragt werden.
Im Rahmen der Erteilung werden unter anderem persönliche und fachliche Voraussetzungen sowie die Geeignetheit der Betreuungsräume geprüft. Erforderliche Nachweise können zum Beispiel Führungszeugnisse, ärztliche Nachweise, Erste-Hilfe-Nachweise, Fortbildungsnachweise und weitere Unterlagen umfassen.
Kinderrechte und gewaltfreie Begleitung
Kinder sind respektvoll, wertschätzend und gewaltfrei zu begleiten. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen sind nicht zulässig. Die Rechte und der Schutz der betreuten Kinder sind verbindlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit.
Aufsichtspflicht
Mit Übernahme der Betreuung trägt die Kindertagespflegeperson die Aufsicht für die ihr anvertrauten Kinder. Umfang und Ausgestaltung der Aufsicht richten sich insbesondere nach Alter, Entwicklungsstand, Fähigkeiten, Gefahrenbewusstsein und der konkreten Betreuungssituation.
Unmittelbare Aufsichtspflicht: Bezeichnet die Aufsicht über alle Umstände einer unmittelbaren Situation - z.B. ob ein Ort oder ein Gegenstand, mit dem das Kind spielt, sicher und ungefährlich für das Kind ist.
Mittelbare Aufsichtspflicht: Bei der Aufsichtspflicht sind die Eigenschaften und der Charakter des Kindes sowie sein Gefahrenbewusstsein oder seine Ängstlichkeit mit einzubeziehen und jeweils individuell zu bewerten. Verursacht ein Tagespflegekind einen Schaden, weil die Kindertagespflegeperson ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, muss diese für den Schaden aufkommen.
Masernschutz
Für die erlaubnispflichtige Kindertagespflege gelten die gesetztlichen Anforderungen zum Masernschutz. Die erforderlichen Nachweise müssen vorliegen, bevor ein Kind betreut wird. Kinder ohne gültigen Nachweis zum Masernschutz dürfen nicht betreut werden!
Für folgende Masernschutzimpfungen müssen Nachweise vorliegen:
- Erste Masernschutzimpfung: spätestens zum ersten Geburtstag des Kindes
- Zweite Masernschutzimpfung: spätestens zum zweiten Geburtstag des Kindes
Betreuungsfreie Zeiten
Gemäß der Satzung werden maximal 30 betreuungsfreie Tage im Kalenderjahr durch die Stadt Recklinghausen weiterfinanziert. Die Eltern sind frühzeitig, spätestens zu Beginn des Kalenderjahres, über die betreuungsfreien Zeiten zu informieren, da diese die Betreuung dann in der Regel selbst übernehmen oder organisieren. Bei Teilnahme an den Fachtagen der Fachberatungsstelle im Kalenderjahr werden zwei weitere betreuungsfreie Tage durch die Stadt Recklinghausen weiterfinanziert.
Qualitätsentwicklung und Fortbildung
Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, regelmäßig an pädagogischen Fortbildungen und an Fortbildungen zum Kinderschutz teilzunehmen. Hausbesuche, Hospitationen, Beratung und fachlicher Austausch durch die Fachberatung unterstützen die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität.
Fachberatung
Jeder Kindertagespflegeperson ist eine zuständige Fachberatung zugeordnet. Sie berät und begleitet zu organisatorischen, pädagogischen und weiteren Fragen rund um die Kindertagespflege. Ziel ist eine verlässliche fachliche Begleitung sowie die stetige Weiterentwicklung von Handlungskompetenzen.
Elternbeitragsstelle
Die Elternbeitragsstelle bearbeitet unter anderem die Anträge der Eltern, erstellt Bescheide, veranlasst die laufenden Geldleistungen und Bearbeitet die Anträge zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Sie wünschen weitere Informationen? Dann nutzen Sie bitte folgende Links:
Sie können uns auch eine Nachricht unter ktp(at)recklinghausen.de senden.