In Kindertageseinrichtungen, in denen viele Kinder zusammen kommen, können sich Infektionen schnell verbreiten. Deshalb ist Hygiene wichtig. Sie minimiert Infektionsrisiken. Nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Tageseinrichtungen für Kinder verpflichtet, mit Hilfe von Hygieneplänen Vorgehensmaßnahmen festzulegen, die die Einhaltung der Infektionshygiene gewährleisten.
Ansprechpartnerin ist Susanne Benischowski. Sie steht für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung unter der Telefonnummer: 0 23 61/50 22 37.