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Lärmschutz

Lärmschutz

Lärm ist eine der bedeutendsten aktuellen Umweltbelastungen. Lärm stört im Alltag beim Lernen und Arbeiten, beim Schlafen und in der Freizeit. Lärm beeinträchtigt die Konzentration und die Aufnahmefähigkeit des Gehirns.
Verkehrslärm stellt vor allem in Städten und Ballungsräumen eines der gravierendsten und bisher nicht gelösten Umwelt- und Gesundheitsprobleme dar.
Die Entwicklung und Festsetzung von Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz gegen Lärm ist daher eine wesentliche Aufgabe der kommunalen Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung.

Das Maß und die Art des Lärmschutzes werden in der Bauleitplanung festgesetzt. Planerisches Instrument ist der Bebauungsplan. Berücksichtigt werden der Verkehrslärm (Straßen- und Schienenlärm), Gewerbe- und Industrielärm sowie Sport- und Freizeitlärm.

Neben einer Reihe von lärmtechnischen Regelwerken, Berechnungsgrundlagen und Vorschriften, die im Lärmschutz ihre Anwendung finden, ist vor allem das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) von Bedeutung.

Ein Instrument zur Erfassung mehrerer unterschiedlicher Lärmquellen, Darstellung der Konfliktzonen und Entwicklung von Maßnahmen zur Lärmminderung ist der Lärmminderungsplan. Die Kommunen sind zwar nach § 47a des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Aufstellung eines Lärmminderungsplanes gehalten, jedoch bleibt es aufgrund der finanziellen und personellen Lage in den Kommunen meist bei kleinteiligen Maßnahmen zur Lärmminderung.

Fragen zum Gaststättenlärm, zu Lärm durch Nachbarschaftsfeste, Hausmusik usw. beantworten Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Allgemeinen Ordnungsangelegenheiten. Anfragen und Beschwerden zum Baulärm und zu Gewerbe- und Industrielärm richten Sie bitte an das Staatliche Umweltamt Herten.

Staatliches Umweltamt Herten

Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung e.V.

Ihre Ansprechpartner/innen für Lärmschutz