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Gutachterausschuss Umwelt Standort- entwicklung
| Stadtentwicklung, Bauen & Verkehr > Stadtplanung > StadtentwicklungStädtebauliche PlanungDie Stadtentwicklungsplanung betrachtet die Stadt als Gesamtheit. Es soll für alle Struktur- und Funktionsbereiche ein schlüssiges Gesamtkonzept entworfen werden. Struktur und Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung, der infrastrukturellen Einrichtungen und -anlagen werden über einen Planungshorizont von etwa 20 Jahren aufgezeigt. Neben dieser programmatischen Ausrichtung enthält der Stadtentwicklungsplan auch die Wege der Realisierung. Dazu zählen die Koordination der kommunalen Finanzplanung sowie des abgestimmten Einsatzes von Rechtsinstrumenten und Hauhaltsmitteln. Maßnahmenprogramm und Prioritäten für die Realisierung der Einzelmaßnahmen sind in die Investitionsplanung einzubeziehen. Vielfach wird der Begriff der Entwicklungsplanung auch auf räumliche Teilbereiche der Stadt (Stadtteilentwicklungsplan) oder ausgewählte inhaltliche Teilbereiche der Stadtentwicklung (Verkehrsentwicklungsplan, Schulentwicklungsplan, Spielflächenplan etc.) verwendet. Aufgrund der vielfältigen Anforderungen reichen die Inhalte der Stadtentwicklungsplanung weit über die räumlich fassbaren und in Plänen darstellbare Sachverhalte hinaus, so dass solche Planungskonzepte überwiegend aus verbalen Ausführungen und Formulierungen von Zielen, Programmen und Maßnahmen bestehen. Ihre Ansprechpartner/innen für Städtebauliche Planung StadtentwicklungsmaßnahmenStädtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind ein Instrument der Gemeinden, mit dem sie städtebauliche Ziele durchsetzen können, die sich auf anderem Wege nicht erreichen lassen. Sie sind nur gestattet, wenn das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, insbesondere zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen oder zur Wiedernutzung brachliegender Flächen (§165 BauGB). Sie kommen nur für komplexe Probleme und Lösungsansätze in Betracht. |