

| Allgemeine Erläuterungen Beteiligungen/Verfahren Kontakt Planentwurf Beipläne Begründung | Begründung (Stand: 2. Offenlegung)Gemäß § 2 a Baugesetzbuch hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. In Teil A der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen erläutert. Die Anlagen enthalten zeichnerische Übersichten zu verschiedenen Themenbereichen. Die nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes werden in Teil B der Begründung, dem Umweltbericht, dargelegt. |