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| Stadtentwicklung, Bauen & Verkehr > Denkmalschutz > SatzungSatzungDurch eine Denkmalbereichssatzung wird das äußere Erscheinungsbild eines denkmalwerten Ensembles geschützt, im Gegensatz zum Einzeldenkmal, bei dem die Bausubstanz selbst sowie auch das Gebäudeinnere geschützt sind. Der Unterschied zu Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen liegt hauptsächlich in der Rechtsqualität. Der Denkmalbereich ist im Vergleich zu diesen die höhere Schutzform, setzt aber voraus, dass der geschützte Siedlungsbereich die Kriterien des § 2 Abs. 3 DSchG erfüllt. Die Denkmalbereichssatzung wird von den Gemeinden als kommunale Satzung in eigener Hoheit aufgestellt. Das Verfahren ist in § 6 DSchG geregelt. Im Stadtgebiet Recklinghausens sind bislang zwei Zechensiedlungen als Denkmalbereiche unter Schutz gestellt worden. Dies ist zum einen die Zechenkolonie „König-Ludwig“ im Stadtteil König-Ludwig (errichtet 1901 - 1910) und zum anderen die „Alte Kolonie Suderwich“ (errichtet 1901 - 1905) zwischen der Ehlingstraße und der Margaretenstraße. Die einzelnen Gebäude in den Siedlungen stellen für sich alleine zwar kein Einzeldenkmal dar, die Siedlungen insgesamt sind dennoch architektonisch, städtebaulich und sozialgeschichtlich von Bedeutung. Darüber hinaus geben sie durch ihre Entstehungsgeschichte und ihre Nähe zu den Schachtanlagen der Zeche König-Ludwig Aufschluss über die damaligen Arbeits- und Wohnbedingungen der Bergarbeiter. Noch im Laufe des Jahres 2004 wird die Denkmalbereichssatzung für die Siedlung “Im Heidekämpchen“ in Ortsteil Suderwich zur Rechtskraft geführt. Diese 1929 durch die Bergmannsiedlung GmbH in unmittelbarer Nähe der Schachtanlage König-Ludwig VII / VIII erbaute Siedlung ist eines der wenigen Beispiele für den Siedlungsbau der 20er Jahre in Recklinghausen. Die Stellung der Baukörper am Heidekämpchen - Platz und die expressionistischen Anklänge einiger Details zeigen trotz der traditionellen Satteldächer deutlich den Einfluss des “Neuen Bauens“. Zum ersten Mal wurde hier in Recklinghausen in konsequenter Zeilenbauweise geplant. Denkmalbereichssatzung König-Ludwig vom 22.07.1992 |