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Gutachterausschuss Umwelt Standort- entwicklung
| Stadtentwicklung, Bauen & Verkehr > Bauen > BauordnungBaulastZweck einer Baulast ist es, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger, öffentlich-rechtliche Hindernisse einer Bebauung auszuräumen, damit die Erteilung einer Baugenehmigung erfolgen kann. Ein Nachbargrundstück kann daher zugunsten eines Bauvorhabens, dass auf einem anderen Grundstück stattfindet, belastet werden (zum Beispiel Eintragung eines Überfahrtsrecht zur Sicherung der Zufahrt). Bitte erkundigen Sie sich über die Möglichkeit einer Baulast bei einem unserer Sachbearbeiter in der Abteilung Bauordnung. |