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Bauantrag

In der Landesbauordnung des Landes Nordrhein - Westfalen kommen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung sowie Abbruch von baulichen Anlagen, je nach der Art des Vorhabens, verschiedene Baugenehmigungsverfahren aber auch andere Verfahren zur Anwendung. So unterscheidet das Gesetz unter genehmigungsfreien Vorhaben, dem vereinfachten und dem normalen Genehmigungsverfahren. Weiterhin sind bei einem Bauantrag Satzungen (sh. Denkmalschutzsatzung, Erhaltungssatzung, Werbesatzung) oder Bebauungspläne (sh. Bebauungsplan) evtl. zu berücksichtigen. Bitte erkundigen Sie sich, bevor Sie Ihr Vorhaben realisieren, bei einem unserer Sachbearbeiter in der Abteilung Bauordnung.

Ihr/e Ansprechpartner/in für Bauantrag