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Ziele und Zuständigkeiten

Der Seniorenbeirat der Stadt Recklinghausen versteht sich als Sprachrohr der ca. 32.000 älteren Bürger der Stadt. Er ist gebildet worden, um Rat und Verwaltung der Stadt bei der Wahrnehmung der besonderen Lebensinteressen der Senioren zu beraten, zu unterstüzen und zum Wohl der älteren Bürger mitzuwirken. Der Beirat wird von den zuständigen kommunalen Gremien bei für Senioren bedeutsamen Entscheidungen gehört.  

Senioren

 Ziele

Auf der Grundlage der  Leitsätze "Seniorenfreundliche Stadt Recklinghausen“,  die am 07.10.2002 auf Vorschlag des Seniorenbeirates durch den Rat der Stadt Recklinghausen beschlossen wurden, sieht der Seniorenbeirat als wesentliche Schwerpunkte seiner Arbeit für Senioren:

  • Verbesserung ihrer Lebensqualität, Verbesserung ihrer Informationen und Beratung
  • Engagement für den Erhalt ihrer Rechte
  • Verhinderung ihrer Abwertung und Ausgrenzung
  • Förderung ihrer Mitwirkung am Leben in der Gemeinschaft auf kulturellem und sozialem Gebiet
  • Förderung und Durchführung von Aktivitäten und Veranstaltungen für älter Menschen
  • Entgegenahme von Anregungen und Wünschen zur Lösung ihrer Probleme
  • Erarbeiten von Vorschlägen und Empfehlungen zur Lösung dieser Probleme an den Rat, die Ratsausschüsse und die Verwaltung der Stadt Recklinghausen
  • Mitarbeit bei der Gestaltung Recklinghausens zu einer seniorengerechten Stadt


Zuständigkeiten

Für die praktische Arbeit ergeben sich aus der Satzung des Seniorenbeirates folgende Kompetenzen:

  • Der Seniorenbeirat kann sich mit allen Angelegenheiten befassen, bei denen die Interessen älterer Menschen berührt sind, soweit diese Befassung im Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der Stadt Recklinghausen liegt.
  • Der Seniorenbeirat ist an der Beratung in allen Angelegenheiten zu beteiligen, bei denen die Interessen älterer Menschen berührt sind, u.a. durch Beratung entsprechender Ausschussvorlagen und Teilnahme an Sitzungen von Fachausschüssen bei der Vorstellung relevanter Planungsvorhaben.
  • Der Seniorenbeirat hat ein Antrags- und Anfragerecht an den Rat und seine Ausschüsse.
  • Die Vorsitzenden des Seniorenbeirates bzw. ihre Stellvertreter erhalten Rederecht bei der Beratung seiner Anträge im zuständigen Fachausschuss.