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SENIORENFORUM
Mitwirken im Dialog!


Georg Möllers, Sozialdezernent
Machen Sie mit beim SENIORENFORUM!
Kandidieren Sie für den Seniorenbeirat der
Stadt Recklinghausen!
Was ist das Seniorenforum?
Seit 2007 findet einmal jährlich das Recklinghäuser SENIORENFORUM statt. Das Forum setzt sich aus delegierten Vertretern von Recklinghäuser Senioreneinrichtungen und Seniorenorganisationen zusammen. Die Delegierten diskutieren über lokale Fragen, die ältere Menschen betreffen und können Anliegen und Vorschläge einbringen, die dem Wohl der älteren Menschen in Recklinghausen dienlich sein sollen.
Aus ihrer Mitte wird ferner der Seniorenbeirat gewählt bzw. personell ergänzt, wenn entsprechender Bedarf besteht. Der amtierende Seniorenbeirat erstattet dem SENIORENFORUM bei dieser Gelegenheit einen Jahresbericht über sein Wirken.
Beim diesjährigen SENIORENFORUM werden neben dem allgemeine Austausch über Seniorenangelegenheiten Nachwahlen für die Positionen stellvertretender Beiratsmitglieder durchgeführt.
Welche Aufgabe hat der Seniorenbeirat?
Der Seniorenbeirat trägt zur Verbesserung der Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit älterer Menschen in Recklinghausen bei. Er unterstützt Rat und Verwaltung bei der Gestaltung ei-ner seniorenfreundlichen Stadt im Rahmen einer durch den Rat der Stadt Recklinghausen erlassenen Satzung.
Wer kann kandidieren ?
Delegierte Kandidatinnen und Kandidaten müssen das 60. Lebensjahr vollendet und ihren ersten Wohnsitz in Recklinghausen haben. Darüber hinaus sollen sie in der Seniorenarbeit ehrenamtlich erfahren sein. Delegierte werden über ihre Einrichtungen und Organisationen beim Seniorenreferat angemeldet.Recklinghäuser Mitbürgerinnen und Mitbürger, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und über ehrenamtliche Erfahrungen in der Seniorenarbeit verfügen, aber von nicht von einer Organisation delegiert werden, können sich ebenfalls als „freie“ Kandidaten für den Seniorenbeirat aufstellen lassen. Mitglieder des amtierenden Rates und seiner Ausschüsse sind von der Aufstellung zur Wahl des Seniorenbeirates ausgeschlossen. Hinweise zu den Bewerbungsbedingungen gibt das Seniorenreferat.
Haben Sie Interesse?
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Sind Sie Besucherin/Besucher eines Seniorentreffs oder Mitglied in einer der örtlichen Seniorenorganisationen?
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Interessieren Sie sich generell für Seniorenthemen und möchten Sie sich als “freie Kandidatin/freier Kandidat“ melden?
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Kennen Sie jemanden mit Interesse an dieser Aufgabe und können die Dame oder den Herrn zum Mitmachen ermuntern?
Wenn das so ist und die obengenannten Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllt sind, wenden Sie sich bitte an das Seniorenreferat der Stadt Recklinghausen, Stadthaus A, Zimmer 1, Tel. 50 1106.
Georg Quill
Vorsitzender des Seniorenbeirates Tel. 9600685
Friedhelm Steckel
stellvertretende Vorsitzender Tel. 57252
Jan-Karl Switon
stellvertretender Vorsitzender Tel. 88425
Seniorenbeirat 2009

Gabriele Steuer
Referentin für Seniorenangelegenheiten Tel. 50 11 06
Auszug aus der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Recklinghausen vom
05.03.2007
§ 5
D e l e g i e r t e n v e r s a m m l u n g ( S e n i o r e n f o r u m )
(1) Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden durch eine Delegiertenversammlung
(Seniorenforum) gewählt. Soweit erforderlich, findet durch die
Delegiertenversammlung (Seniorenforum) auch eine Neuwahl für ausgeschiedene
Mitglieder des Seniorenbeirates statt.
(2) Die Delegiertenversammlung (Seniorenforum) setzt sich zusammen aus den
Delegierten folgender Institutionen:
- Altenclubs/-begegnungsstätten, die städtische Förderung erfahren
- Stadtsportverband
- Seniorenorganisationen der im Rat der Stadt Recklinghausen vertretenen
Parteien
- Heimbeiräte der Altenheime
- Kolpingwerk
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Netzwerk Ehrenamt und Selbsthilfe
- Sozialverband EAB
- Sozialverband KAB
- Sozialverband VdK
- Sozialverband Deutschland
Diese Institutionen haben ein Vorschlagsrecht für die Entsendung von jeweils 2
Delegierten. Alle zur Delegiertenversammlung (Seniorenforum) zugelassenen
Personen müssen das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in
Recklinghausen haben. Darüber hinaus sollen sie in der Seniorenarbeit ehrenamtlich
erfahren sein. Damit soll dem besonderen Einsatz ehrenamtlicher und in der
Seniorenarbeit tätiger Personen Rechnung getragen werden. Mitglieder des
amtierenden Rates und seiner Ausschüsse sind von der Aufstellung
zur Wahl des Seniorenbeirates ausgeschlossen.
(3) Die Delegiertenversammlung (Seniorenforum) wird mindestens einmal jährlich
vom Bürgermeister! von der Bürgermeisterin einberufen und von diesem! dieser
geleitet. Stellvertretender Versammlungsleiter! stellvertretende
Versammlungsleiterin ist der! die jeweilige Vorsitzende des Seniorenbeirats.
(4) Die Delegiertenversammlung (Seniorenforum) und der Seniorenbeirat
erörtern Angelegenheiten der örtlichen Seniorenschaft im Rahmen der durch
diese Satzung begründeten Zuständigkeiten.