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Ambulanter Pflegedienst

Ambulanter Pflegedienst / Altenplan

Ambulante Pflegedienste und komplementäre Dienste, die neben einer stationären Pflege tätig werden, befinden sich in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtsverbände oder werden von gewerblichen Anbietern erbracht. Komplementäre Dienste sind ergänzende Hilfsangebote zur qualifizierten Pflege beziehungsweise vor Eintritt des Pflegefalls.

Der den der Kreis Recklinghausen gemäß §6 des Landespflegegesetzes NW zur Ermittlung des Bedarfes an Pflegeplätzen 2002 letztmalig erstellt hat, fasst wichtige Informationen zur aktuellen Bestands- und Bedarfsanalyse im Pflegebereich zusammen. Teilpläne der kreisangehörigen Städte existieren zur Zeit nicht. Der Pflegebedarfsplan ist im Kreis Recklinghausen Teil des Altenplanes. Sie können den Pflegebedarfsplan zum Preis von 7,67 Euro zuzüglich Portokosten komplett beim Sozialamt des Kreises Recklinghausen anfordern. Nach Änderung des Landespflegegesetzes wird an die Stelle des Pflegebedarfsplanes der Kommunale Pflegeplan treten.

Pflegebedarfsplan