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Fachbereich 61-Planen, Umwelt, Bauen

Fachbereichsleiter/in Andreas Rapien
Dezernat IV
Dezernent/in Dietmar Schwetlick
Mitarbeiter/innen- Zahl 64

Der Fachbereich 61 mit zurzeit 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört zum Dezernat IV (Beigeordneter Herr Dietmar Schwetlick, Fachbereichsleiter Herr Andreas Rapien). Nachstehend eine kurze Übersicht über die wahrzunehmenden Aufgaben.

Stab/Controlling

Im FB 61 sind natürlich auch die klassischen Verwaltungsarbeiten durchzuführen. Hierzu gehören die Geschäftsführung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, die Rechnungsstelle und Aufgaben der Datenverarbeitung. Controlling heißt Überprüfung der Zielerreichung im Bereich Finanzen und Aufgabenerfüllung, Personalkostenberechnung und interne Aufgabenkritik.

61/1  Generelle Planung

Das Sachgebiet ist für die Koordination und Priorisierung der Aufgaben der raumbezogenen Stadtentwicklung (Stadtzielplanung, Stadtforschung, vorbereitende Bauleitplanung, Stadtbereichs- und städtebauliche Rahmenplanung, Bestands- und Strukturuntersuchung) zuständig. Hierbei steht die Entwicklung von Grundsätzen und Zielvorstellungen als Entscheidungsvorlage im Vordergrund. Des Weiteren vertritt das Sachgebiet die Interessen der Stadt gegenüber den Anforderungen der Raumordnung-, Landes- und Regionalplanung und koordiniert diese mit den Zielen der Stadtentwicklung und Flächennutzungsplanung. Darüber hinaus werden durch das Sachgebiet die Interessen der Stadt im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sowie deren Vertretung gegenüber anderen Fachbereichen und Dezernaten, Fachausschüssen der Gemeinde, Aufsichtsbehörden, Nachbargemeinden und Trägern öffentlicher Belange und anderen Institutionen im Hinblick auf die Stadtentwicklung wahrgenommen.

61/2  Städtebauliche Planung

Das Sachgebiet ist zuständig für die städtebauliche Planung, die Erarbeitung von Entwürfen zur Aufstellung von Bebauungsplänen und die Durchführung der entsprechenden Satzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch. Weitere Aufgabenfelder sind der Erlass von sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung, das Verfahrensmanagement im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und die damit verbundenen Vertragswerke sowie die Beratung von Bürgern, Vorhabenträgern, Investoren, Architekten etc. in Fragen des Planungsrechtes und der Stadtgestaltung. Des Weiteren obliegt dem Sachgebiet die Durchführung und Begleitung von städtebaulichen Wettbewerben und Rahmenplänen.

61/3  Bauordnung

Die Abteilung Bauordnung ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch von Gebäuden. Sicherheitsüberprüfungen/Brandschutzüberprüfungen von Gebäuden sowie Bauabnahmen gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich. Weiterhin ist in der Abteilung Bauordnung die Untere Denkmalbehörde angesiedelt.

61/4  Verkehrsplanung

Das Sachgebiet ist zuständig für die Verkehrsentwicklungsplanung und die Erarbeitung von Verkehrskonzepten. Das Tätigkeitsfeld umfasst die Bereiche konzeptionelle Verkehrsplanung, Radverkehrsplanung, Fahrradfreundliche Stadt Recklinghausen, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Verkehrslärm.
In den Zuständigkeitsbereich fällt die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes, mit dem die verkehrliche Entwicklung der Stadt für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren gesteuert und festgelegt wird.

61/5  Umweltschutz

Das Sachgebiet ist zentraler Ansprechpartner in Fragen des Umweltschutzes, der Ökologie und der Grünordnungsplanung. Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten erhalten hier Informationen zur Umweltsituation in Recklinghausen. Spezielle Auskünfte zum kommunalen Entwässerungssystem gibt der Gewässerschutzbeauftragte, der auch die Stadt in Fragen des Gewässerschutzes berät. Die kommunalen Umweltbelange für Planung und Bauordnung werden hier aufbereitet und kommentiert. Arbeitsschwerpunkte sind außerdem Planung, Organisation und Realisierung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen in der Bauleitplanung.