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Lenkungsgruppe Stadtteilprojekt Süd/Grullbad

Lenkungsgruppe Stadtteilprojekt Süd/Grullbad

Allgemeines

Im November 2002 wurde das Projektgebiet Recklinghausen Süd/Grullbad durch das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW offiziell in das Landesprogramm „Soziale Stadt NRW“ aufgenommen. Auf Grundlage des, vom Rat der Stadt Recklinghausen, beschlossenen integrierten Handlungskonzeptes fand am 03. April 2003 die konstituierende Sitzung der Lenkungsgruppe Süd/Grullbad  statt. Die Mitglieder der Gruppe, bestehend aus RatsvertreterInnen, VertreterInnen der Initiative Süd, der Süder Interessen- und Werbegemeinschaft und des sozialen Forums Süd sowie aus Vertretern des Integrationsrates, treffen sich 4 bis 6 Mal im Jahr. Den Vorsitz hat der Bürgermeister. Stimmberechtigt sind die VertreterInnen der Ratsfraktionen und die StadtteilvertreterInnen (9 Stimmberechtigte). Eine beratende Funktion haben die VertreterInnen der Ratsgruppen sowie des Integrationsrates (5 Berater).

Koordinierend und beratend stehen der Lenkungsgruppe VertreterInnen des Fachbereiches Bürgermeister, Rechts- und Ratsangelegenheiten - Standortentwicklung zur Seite.

Ziele

Durch die enge Zusammenarbeit und gemeinschaftliche Projektentwicklung von Politik, Verwaltung und engagierten Bürgerinnen und Bürgern erhält der Stadtteilerneuerungsprozess eine starke, im Stadtteil verwurzelte, Basis. Die VertreterInnen sind in der Regel persönlich mit dem Stadtteil verbunden: Sie treten als Multiplikator, Akteur und Katalysator auf. So lassen sich den Bedürfnissen des Stadtteils entsprechend, zielgenau nachhaltig wirkende Projekte entwickeln und umsetzen.

Durch die Präsenz der Politik ist gewährleistet, dass im Vorfeld der politischen Beratungen und Gremien mögliche Hemmnisse für einen positiven Beschluss der einzelnen Konzepte und Maßnahmen abgebaut werden.

Kompetenzen

Die Lenkungsgruppe hat die Möglichkeit, - im Rahmen des Stadtteilprojektes - über die Durchführung von Projekten und Maßnahmen zu entscheiden. Sie bestimmt den „Kurs“ des Gesamtprozesses.

Ferner verfügt sie über ein eigenes Budget in Höhe von geplanten 25.000 €/Jahr (abhängig von der jeweiligen bewilligten Fördermittelsumme des Landes NRW), mit dem sie eigenständig stadtteilerneuernde Projekte entwickeln oder finanziell unterstützen kann.