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Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Betreut durch:
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51),
Frau Hommers, Tel.: 50-2258

 

Allgemeines

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder (9 Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, sowie 6 Vertreter, die von den anerkannten freien Trägern vorgeschlagen werden), 3 beratende Mitglieder des Rates sowie beratende Vertreter u.a. der Polizei, des Vormundschaftsgerichtes, der Bundesagentur für Arbeit, der Schulen, der Kath. und der Ev. Kirche, des Stadtelternrates e.V., des deutschen Kinderschutzbundes, der Jüdischen Kultusgemeinde, des Diakonischen Werkes, des Sozialdienstes der kath. Frauen, des Altstadtschmiede e.V., des Kreisgesundheitsamtes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Erziehungsberatungsstelle Kreis RE, des Schulbauernhofes e.V., der Ehe- und Lebensberatungsstelle an.

Aufgaben

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe im Gebiet der Stadt Recklinghausen, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe.

Er ist u.a. zuständig für:

  • die Vorberatung des Budgets für den Fachbereich
  • die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe sowie die Festsetzung von Leistungen oder der Hilfe zur Erziehung, soweit diese nicht durch Landesrecht geregelt werden

Er trifft u.a. Entscheidungen über

  • die Jugendhilfeplanung
  • den Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder
  • die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe
  • die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
  • die Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen
  • die Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer für den Ausschuss und die Kammer für Kriegsdienstverweigerer

Kompetenzen

Der Ausschuss Kinder, Jugend und Familie hat ein Beschlussrecht in allen Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und verfügt über ein Antragsrecht an den Rat.