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Ratsausschüsse

Ratsausschüsse

Die Beratung aller anfallenden Angelegenheiten würde den Rat arbeitsmäßig überfordern. Daher kann der Rat zu seiner Entlastung Ausschüsse bilden.

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schreibt bestimmte Pflichtausschüsse vor. Dies sind der Hauptausschuss, der Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss. In Recklinghausen werden die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen. Daher trägt der Ausschuss die Bezeichnung „Haupt- und Finanzausschuss“.

Auch andere Gesetze schreiben dem Rat die Bildung von Ausschüssen vor, so zum Beispiel nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Jugendhilfeausschuss, der in Recklinghausen unter der Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie“ geführt wird. Die Einrichtung von Personal-, Sozial-, Kultur- oder Wirtschaftsausschüssen ist dem Rat frei überlassen.