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Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

 

Schüler in einer Mensa

 

Im April 2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Damit besteht für zahlreiche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt zu bekommen. Das gilt für 


  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen

  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler

  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler

  • eine Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

  • einen Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen

  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  

Die Stadt Recklinghausen bemüht sich stadtweit um die Verbreitung umfassender Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket. An dieser Stelle bieten wir ein Informationspaket an: Es besteht aus zwei Präsentationen, thematisch aufgeteilt in Kindertagesstätten und Schulen, sowie aus den entsprechenden Antragsformularen für die Dienststellen, die die Leistung jeweils bewilligen. Diese Formulare können direkt heruntergeladen werden.

Weitere aktualisierte Informationen zum Bildungspaket werden in Kürze auf dieser Seite erscheinen.


Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner:

 

Frau Annette Hylla 

 

 

 

Präsentation zum Bildungs- und Teilhabepaket - Kindertagesstätte

 

Präsentation zum Bildungs- und Teilhabepaket  - Schule

 

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - Jobcenter

 

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - Sozialamt

 

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - Kinderzuschlag

 

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe- Wohngeld

 

Anlage Zusatzfragebogen Lernförderung

 

Schulausflug - Klassenfahrt