Aktuelles Recklinghausen

Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage dem Rat vorgeschlagen, dem Neubau auf dem Erbbaurechtsgrundstück der Stadt Recklinghausen nicht zuzustimmen.
„Damit schließt sich die Stadtspitze den erheblichen Bedenken der Landschaftsschutzgemeinschaft ,Fluglärm Loemühle‘ und auch einem Großteil der Bürgerschaft an“, hatte Bürgermeister Wolfgang Pantförder vor der Ratssitzung gesagt.
Zum Hintergrund:
Die Flugplatz Loemühle GmbH will einen neuen Hangar/eine neue Halle auf der Stadtgrenze Marl/Recklinghausen bauen. Ein Teil der Grundstücke in Marl, auf denen die neue Halle gebaut werden soll, gehört der Stadt Recklinghausen. Es handelt sich dabei um ein Erbbaurechtsgrundstück.
Die Flugplatz Loemühle GmbH darf laut Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahr 1968 aber nur dann Gebäude und Anlagen auf dem betroffenen Grundstück errichten, wenn die Stadt Recklinghausen zustimmt und wenn die Maßnahmen nachweislich für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes erforderlich sind.
Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Nachweis durch den Flugplatz-Betreiber nicht erbracht worden. „Auch ohne den Hangar-Neubau auf dem Flugplatz Loemühle kann unseres Erachtens ein ordnungsgemäßer Flugbetrieb aufrecht erhalten werden“, sagt Pantförder. Denn ein ordnungsgemäßer Flugbetrieb sei auch mit Flugzeugen möglich, die nicht in einer Halle abgestellt seien. Die Wartung der Flugzeuge sei durch die bestehende Halle gewährleistet.



















