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Urkunden
Welche Urkunden gibt es wo?
"Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare..." hört man den Volksmund stöhnen!
In der Tat - ohne Urkunden lassen sich eine große Zahl von Ansprüchen und eine Vielzahl von Vorhaben (z.B. die Eheschließung) nicht verwirklichen. Hier helfen die Standesämter. Sie stellen aus den bei Ihnen geführten Personenstandsbüchern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Folgende Urkunden können Sie erhalten:
- beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, sofern Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde, wird diese Urkunde z. B. bei Anmeldung der Eheschließung verlangt
- aus dem Geburtsregister Geburtsurkunden (auch mehrsprachig/international) Hinweis: Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben zum Geschlecht des Kindes, zum Vor- und Familiennamen der Eltern des Kindes und die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Relegionsgemeinschaft nicht aufgenommen. (§ 59, Abs. 2 Personenstandesgesetz)
- aus dem Eheregister Eheurkunden (auch mehrsprachig/international)
- aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden (auch mehrsprachig/international
- Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch (In der Zeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 wurde für jede in den alten Bundesländern geschlossenen Ehe ein Familienbuch angelegt, seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern. Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das man normalerweise zu Hause aufbewahrt. Das Familienbuch ist ein Dokument im DIN A 4 Format und wird beim Standesamt des Eheschließungsortes geführt.) Diese Urkunde dient nur noch als Nachweis der Geburt eines Kindes, das im Ausland geboren und im Familienbuch der Eltern eingetragen wurd.
- Beglaubigte Abschriften aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch/Altregister
- aus dem Sterberegister Sterbeurkunden (auch mehrsprachig/international)
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschießung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden daraus erhalten Sie also beim Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat; z. B. die Geburtsurkunde beim Standesamt am Geburtsort, die Heiratsurkunde bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat, usw.
Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch erhalten Sie:
- bei Eheschließung im Inland beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes;
- sofern über eine im Ausland geschlossene Ehe nachträglich ein deutsches Familienbuch angelegt wurde, beim Standesamt des Anlegungsortes
Hinweis: Aufgrund des am 24.02.2007 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts müssen während einer Übergangszeit viele Familienbücher zu den Eheschließungsorten zurückgeschickt werden. Daher kann es sein, dass Ihr Familienbuch noch nicht beim zuständigen Standesamt eingetroffen ist! Sollten Sie bei der Suche nach Ihrem Familienbuch Fragen haben, helfen wir gerne weiter!
Gebühren
Wie kann ich Urkunden anfordern?
Ihre Ansprechpartner/innen in der Urkundenstelle| Svenja Beselt | Tel. 02361 - 50 1786 |
| Yasemin Röthling | Tel. 02361 - 50 1787 |
| Daniela Rose | Tel. 02361 - 50 1781 |
Fax: 02361 - 50 1782
E-Mail:
urkundenstelle@recklinghausen.de Öffnungszeiten| Montag | 08:00 - 13:00 | Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 13:00 | Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 13:00 | Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 18:00 | Uhr |
| Freitag | 08:00 - 13:00 | Uhr |