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Beispiel 3

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall beim Standesamt erkundigen:


•   eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren

•   eine/r der Verlobten ist minderjährig

•   eine/r der Verlobten gehört zum Personenkreis der Vertriebenen / Spätaussiedler

•   eine/r der Verlobten hat ein oder mehrere minderjährige Kinder

•   die Verlobten haben gemeinsame Kinder

•   eine/r der Verlobten ist adoptiert

•   eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen

•   eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden