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Anmeldung zu einer Lebenspartnerschaft

Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die eingetragene Lebenspartnerschaft ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Lebenspartner den Hauptwohnsitz hat.

Ist einer von Ihnen an einer persönlichen Vorsprache gehindert, so hat er eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen einverstanden ist. Der entsprechende Vordruck ist bei jedem Standesamt erhältlich. Sie können sich diesen aber auch als Vordruck im PDF-Format herunterladen (Vollmacht Anmeldung Lebenspartnerschaft). Sollten beide Partner daran gehindert sein, wird gebeten, den Ablauf des Anmeldeverfahrens im Standesamt zu erfragen.

Wenn Sie beide nicht in Recklinghausen wohnen und trotzdem gerne beim Standesamt Recklinghausen Ihre Lebenspartnerschaft begründen wollen, -  Sie sind herzlich willkommen!

 Sie melden die Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und bitten um Zusendung Ihrer Unterlagen an das Standesamt Recklinghausen. Sie können sich Ihre Unterlagen auch aushändigen lassen und damit persönlich bei uns vorsprechen.

Bei der Anmeldung geht es natürlich nicht nur darum, Termine zu vereinbaren, sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Wunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen.

Die Sprechstunden des Standesamtes für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft

Montag          08:00 - 18:00 Uhr (nachmittags nur mit Terminvereinbarung)

Dienstag       08:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch       08:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag  08:00 - 18:00 Uhr (nachmittags nur mit Terminvereinbarung)

Freitag          08:00 - 13:00 Uhr

Ihre Ansprechpartner/innen
Martin GrollTel. 02361 - 50 1780
Achim KrunerTel. 02361 - 50 1784
Heike Frommenkord     Tel. 02361 - 50 1789