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| Bürgerservice > Standesamt > HeiratenAnmeldung zur Eheschließung...Wenn nun diese, sag ich, ihre Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Haupt-oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer von Ihnen an einer persönlichen Vorsprache gehindert, so hat er eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen einverstanden ist. Der entsprechende Vordruck ist bei jedem Standesamt erhältlich. Sie können sich diesen aber auch als Vordruck im PDF-Format herunterladen (Vollmacht Anmeldung Eheschließung). Sind beide Verlobte daran gehindert sein, wird gebeten, den Ablauf des Anmeldeverfahrens im Standesamt zu erfragen. Wenn sie beide nicht in Recklinghausen wohnen und trotzdem gerne hier heiraten wollen, - Sie sind herzlich willkommen! Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und bitten um Zusendung Ihrer Unterlagen an das Standesamt Recklinghausen. Sie können sich die Unterlagen auch aushändigen lassen und damit persönlich bei uns vorsprechen. Bei der Anmeldung geht es natürlich nicht nur darum, Termine zu vereinbaren, sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen sie geeignete Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie die Eheschließung bereits 6 Monate vor Ihrem beabsichtigten Eheschließungstermin anmelden können! Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch noch kurzfristig freie Termine. Die Sprechstunden des Standesamtes für die Anmeldung der Eheschließung
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