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Ausschreibungen Standesamt Melderegister- auskunft Virtuelles Fundbüro Gewerbemeldung Ortsrecht / Satzungen Amtsblatt Ideen und Beschwerden Vereine Verwaltungs- suchmaschine-NRW | Bürgerservice > Bürgerinformation > Dienstleistung/Zuständigkeit: MietspiegelDer Mietspiegel gilt nur für freifinanzierte Wohnungen. Er dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Stadtgebiet Recklinghausen. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Art, Größe, Ausstattung sowie Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Der Mietspiegel soll den Mietvertragsparteien Entscheidungen bei Mietangelegenheiten erleichtern, Rechtssicherheit schaffen und Streit- und Gerichtsverfahren möglichst verhindern. Der Mietspiegel weist die monatlichen Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter Wohnfläche (ortsübliche Miete) aus. Nach § 558 c BGB stellt der Mietspiegel eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar, wenn der Mietspiegel von der Gemeinde oder den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt wurde. Er soll im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und fortgeschrieben werden. Die Erstellung des Mietspiegels erfolgt durch die Gemeinde oder den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam. Bezugsmöglichkeit Der aktuelle Mietspiegel (Stand: 01.07.2008) kann unter dem Punkt Formulare (siehe unten) über das Internet bezogen werden. Kosten nach Tarifnummer 2.7 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Recklinghausen Abgabe des Mietspiegels Zuständige Verwaltungsbereiche
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