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Umweltprüfung

Umweltprüfung

Bauleitpläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Laut Baugesetzbuch (BauGB) unterliegen alle nach dem 20.07.2004 neu begonnenen Bauleitplanverfahren, d.h. Flächennutzungsplan,  qualifizierte Bebauungspläne sowie Vorhaben- und Erschließungspläne bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung grundsätzlich einer Umweltprüfungspflicht. Die gesetzlichen  Grundlagen hierfür ergeben sich aus dem  § 1 Abs. 6 (allgemeinen Umweltanforderungen) und § 2 a (Umweltbericht) BauGB.

Die Umweltprüfung (UP) verläuft parallel zum jeweiligen Aufstellungsverfahren. Beispielhaft seien einige Fragen genannt, die in der UP angesprochen und nach Möglichkeit auch beantwortet werden:

  • Liegt das Baugebiet in einer Frischluftschneise oder in einem klimatischen Ausgleichsraum und kann es durch Optimierung verträglich gestaltet werden?
  • Welche Vorkehrungen sind gegen Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Lärm von Sport- und Freizeitanlagen zu treffen?
  • Wird mit Grund und Boden sparsam umgegangen und Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzt?
  • Können versiegelte Straßenflächen reduziert werden? Sind zu viele Stellplätze (trotz guter ÖPNV-Erreichbarkeit) vorgesehen?
  • Ist eine Regenwasserversickerung sinnvoll und notwendig?
  • Sind Altlasten zu untersuchen und zu sanieren?
  • Wie stark ist der Eingriff in Natur und Landschaft und inwieweit kann er ausgeglichen werden?
  • Welche Begrünungsmaßnahmen sind auf dem Grundstück erforderlich und möglich?

Das Prüfergebnis wird im Umweltbericht - als Bestandteil der Begründung - dokumentiert und fließt in die Abwägung mit ein.
Die Stadt Recklinghausen stellt auf ihrer Homepage Arbeitsmaterialien (Mustergliederung Umweltbericht, Ablaufschema VEP und Umweltprüfung, Muster Checkliste für die Festlegung des Untersuchungsrahmens) bereit. Sie sollen  insbesondere Investoren und Vorhabenträgern als Leitfaden für die Umweltprüfung in Recklinghausen dienen.

 

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