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Gutachterausschuss Umwelt Standort- entwicklung
| Stadtentwicklung, Bauen & Verkehr > Umwelt > Umweltschutz
UmweltprüfungUmweltprüfungBauleitpläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Laut Baugesetzbuch (BauGB) unterliegen alle nach dem 20.07.2004 neu begonnenen Bauleitplanverfahren, d.h. Flächennutzungsplan, qualifizierte Bebauungspläne sowie Vorhaben- und Erschließungspläne bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung grundsätzlich einer Umweltprüfungspflicht. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür ergeben sich aus dem § 1 Abs. 6 (allgemeinen Umweltanforderungen) und § 2 a (Umweltbericht) BauGB. Die Umweltprüfung (UP) verläuft parallel zum jeweiligen Aufstellungsverfahren. Beispielhaft seien einige Fragen genannt, die in der UP angesprochen und nach Möglichkeit auch beantwortet werden:
Das Prüfergebnis wird im Umweltbericht - als Bestandteil der Begründung - dokumentiert und fließt in die Abwägung mit ein.
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