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Bodenschutz

Bodenschutz

Als Altlasten werden ehemalige Abfall-Deponien, Ablagerungen von giftigen Stoffen und auch durch Industrie- oder Bergbau verunreinigte Grundstücke bezeichnet, die nicht nach dem aktuellen Stand der Technik gesichert oder saniert sind und von denen eine Gefahr für die Umgebung, zum Beispiel auch für das Grundwasser, ausgeht. Noch nicht untersuchte Flächen, die eine Altlast vermuten lassen, gelten als Verdachtsflächen. Die Altlastenverdachtsflächen werden im Stadtgebiet seit Jahren systematisch erfasst. In Abhängigkeit von Art und Schwere zu vermutender Bodenbelastungen werden diese Standorte der Bauleitplanung untersucht und bewertet. Soweit es sich um eigene städtische Grundstücke handelt, werden diese gegebenenfalls auch saniert. Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen richtet sich nach dem am 1. März 1999 neu in Kraft getretenen Bundesbodenschutzgesetz und seinen untergesetzlichen Regelungen. Bürgerinnen und Bürger erhalten auf schriftlichen Antrag und dem Nachweis eines berechtigten Interesses Informationen aus der städtischen Erfassung. Rechtsverbindliche Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt jedoch nur die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde beim Kreis Recklinghausen.

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