
| Bauen
Verkehr
Gutachterausschuss Umwelt Standort- entwicklung
| Stadtentwicklung, Bauen & Verkehr > Umwelt > Ökologie
UmweltverträglichkeitUmweltverträglichkeitDie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich verankertes Prüfinstrument der Umweltvorsorge. Sie ermöglicht es, die Umweltbelange bei einer Planung (zum Beispiel Straßenbau, städtebaulichen Projekten) frühzeitig zu untersuchen und zu berücksichtigen. Die Umwelt- bzw. Schutzgüter des UVP-Gesetzes einschließlich der jeweiligen Wechselbeziehungen sind: Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter. Die UVP dient der Verbesserung der Umweltbedingungen mit folgenden Zielen: Schutz der menschlichen Gesundheit, Verbesserung der Umweltbedingungen als Beitrag zur Lebensqualität, Erhaltung der Artenvielfalt, Erhaltung der Reproduktionsfähigkeit des Ökosystems. Die UVP wird für bestimmte Vorhaben (z.B. Straßen) durchgeführt. Sie ist unselbständiger Bestandteil von Zulassungsverfahren und soll die Auswirkungen dieser Vorhaben in Bau-, Betriebs-, und ggf. Nachbetriebsphase auf die Umwelt/Schutzgüter ermitteln, beschreiben und bewerten. Seit der Baurechtsnovelle aus 1998 ist die UVP auch im Baugesetzbuch für bestimmte Planungen fest verankert. Das Verfahren richtet sich nach den Vorgaben des BauGB. Während die frühere Umweltverträglichkeitsprüfung nur auf ökologische Auswirkungen aufmerksam machen konnte, werden künftig insoweit Wiedergutmachungen an Natur und Landschaft zwingend geboten sein. Ihre Ansprechpartner/in für Umweltverträglichkeit |