Recklinghausen 2020 - Bürger entwickeln ihre Stadt - Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
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Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er zeigt auf, welche Flächen im Stadtgebiet einer baulichen Nutzung zugeführt und welche dem Freiraum zugeordnet werden sollen.

Ziele des Plans sind die Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung. So sollen mit diesem Instrument eine menschenwürdige Umwelt gesichert und die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt werden.

Die im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzungen orientieren sich an der entwicklungsplanerischen Konzeption der Gesamtstadt und sind beschränkt auf die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde für einen Prognose- und Planungshorizont von ca. 10 bis 15 Jahren.


Warum wird der Flächennutzungsplan neu aufgestellt?

Seit Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Stadt Recklinghausen im Jahre 1980 haben sich die städtebaulichen Rahmenbedingungen gewandelt. Gerade  der Umwelt- und Freiraumschutz hat einen besonderen Stellenwert bei der gemeindlichen Planung eingenommen.

Die Stadtentwicklung Recklinghausens der nächsten Jahre muss auf die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur, der Wohn- und Freizeitbedürfnisse der Bevölkerung, auf den Strukturwandel sowie die Anforderungen an ein zukunftsorientiertes Verkehrssystem reagieren. Daher müssen die Entwicklungsziele auch im Hinblick auf eine für künftige Generationen ausgerichtete Stadtentwicklung, die den Umwelt- und Freiraumschutz stärker berücksichtigt, neu formuliert werden.


Darstellungen

Der Plan enthält Darstellungen, Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches. Dargestellt werden:

  • Bauflächen/Baugebiete (Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Sondergebiete)
  • Flächen für den Gemeinbedarf, z. B. Schulen, Kirchen, Kinder-, Jugend- und Senioreneinrichtungen, Kulturelle Einrichtungen
  • Freiflächen (Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen, Wasserflächen)
  • Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge

Einige Flächen besitzen lediglich eine Hinweisfunktion bzw. sind nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt, wie z. B. Verkehrsflächen überörtlicher Bedeutung, Bahnflächen, Flächen für den Luftverkehr, Altlastenflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Denkmalschutzbereiche.


Welche Rechtswirkung hat der Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht, er bildet vielmehr eine behördenverbindliche und verwaltungsinterne Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes. Es sind sowohl kommunale Fachplanungen (z. B. Schulentwicklungspläne, Kindergartenleitpläne, Generalentwässerungspläne) als auch Planungen anderer Fachbehörden zu berücksichtigen bzw. in den Flächennutzungsplan zu übernehmen.

Erst die Bebauungspläne, die aus dem FNP zu entwickeln sind, werden rechtsverbindlich. Sie konkretisieren die Planungen des FNP und setzen die Bebauungsmöglichkeiten für die einzelnen Grundstücke fest.