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| Stadtentwicklung, Bauen & Verkehr > Stadtplanung > BebauungspläneBebauungspläneDer Bebauungsplan (auch bezeichnet als die verbindliche Bauleitplanung) ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Baugesetzbuch (BauGB). Diese Planungshoheit ist Teil der verfassungsmäßigen Garantie, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich regeln zu dürfen. Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Aus dem Plan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Darüber hinaus kann die durch Baulinien bzw. Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche erfasst werden. Zudem kann mit Bebauungsplänen festgelegt werden, welche Flächen z.B. der Verkehrsnutzung vorbehalten sind oder Zielen der Erholung oder der Landwirtschaft dienen. Das BauGB unterscheidet nach dem Inhalt nach zwei Arten von Bebauungsplänen: den einfachen und den qualifizierten Bebauungsplan. Qualifizierte Bebauungspläne müssen mindestens folgende Festsetzungen aufweisen: die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. Einfache Bebauungspläne weisen nicht alle der genannten Festsetzungen auf. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt sich aus mehreren Elementen zusammen: der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, ergänzenden Hinweisen, Verfahrensvermerken und der Begründung. Ihre Ansprechpartner/innen für Bebauungspläne |