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| Stadtentwicklung, Bauen & Verkehr > Denkmalschutz
Blick auf den Alten Markt DenkmalschutzAls Bestandteil des Fachbereiches Planen, Umwelt, Bauen finden sich die Denkmalschutzbelange in der Abteilung Bauordnung wieder. Denkmalbelange Denkmalschutz und Denkmalpflege sind Grundbegriffe des Denkmalrechts mit unterschiedlicher Bedeutung. Hinter beiden gemeinsam verbirgt sich jede Tätigkeit, die bewusst auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet ist. Unter Denkmalschutz sind alle hoheitlichen Maßnahmen zu verstehen, die von der Behörde gegenüber den Beteiligten getroffen werden. Die Denkmalpflege umfasst die helfende, fachlich beratende, unterstützende und vorsorgende Tätigkeit. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde bei den jeweiligen Gemeinden. Innerhalb des Stadtgebietes Recklinghausens sind zur Zeit insgesamt 308 Gebäude, davon allein schon 162 Gebäude in der Reitwinkelkolonie im Stadtteil Grullbad, in der Denkmalliste eingetragen. In dieser Liste sind 8 Gebäude und Anlagen als technische Baudenkmäler bezeichnet. Als einziges Bodendenkmal erfasst bzw. eingetragen ist die Turmhügelburg Suderwich, westlich der Horneburger Straße und nördlich des Heiligenkamps. Als Denkmalbereiche gesichert sind die Zechenkolonie „König-Ludwig“ im Stadtteil König-Ludwig und die „Alte Kolonie Suderwich“ zwischen der Ehlingstraße und der Margaretenstraße im Stadtteil Suderwich. Darüber hinaus ist noch für ca. 130 Gebäude aus dem „Verzeichnis des zu schützenden Kulturgutes in der Stadt Recklinghausen“, aufgestellt durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Denkmaleigenschaft zu überprüfen.
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